Mit dem Auto zur Arbeit: Behinderte Menschen dürfen mehr geltend machen
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Behinderte Menschen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fahren, können statt der Entfernungspauschale die höhere Reisekostenpauschale ansetzen.
Bedingung: Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 oder mindestens 50 und zusätzlich Merkzeichen G
oder aG
.
Damit das Finanzamt im Steuerbescheid auch tatsächlich die höhere Kilometerpauschale berücksichtigt, tragen Sie bitte auf Seite 2 der Anlage N in die entsprechenden Eingabefelder bei Behinderungsgrad mind. ...
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für Ja ein, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen.