Doppelte Haushaltsführung: Welches Finanzamt ist zuständig?

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Ihre Steuererklärung müssen Sie bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie bei Abgabe der Steuererklärung wohnen (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehreren Wohnsitzen hängt die Wahl des Finanzamts oft davon ab, ob Sie verheiratet sind.

Für die Abgabe der Steuererklärung kommt es bei doppelter Haushaltsführung bzw. mehreren Wohnsitzen darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:

  • Bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohnsitz). Es spielt keine Rolle, ob die Ehepartner Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung wählen.

  • Bei Nichtverheirateten zählt der Wohnsitz, an dem sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann auch ein zweiter Wohnsitz sein.

Spezialfall: Bei nicht verheirateten Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei, die in einer Kaserne oder ähnlichen Unterkunft leben, zählt einfach der Wohnsitz, der in der Steuererklärung angegeben wird.

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