Abschreibungsrechner für Arbeitsmittel (Arbeitnehmer und Vermieter)

So schreiben Sie Ihre Arbeitsmittel richtig ab. Als Arbeitnehmer oder Vermieter ist aus steuerlicher Sicht die Abschreibung bei teureren Arbeitsmittel attraktiv.

Lagen Ihre Kosten bei Ihrem Arbeitsmittel bis zu 952 €, können Sie die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel (Computer, Laptop, usw.) sofort in voller Höhe als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Teurere Arbeitsmittel über 952 € müssen Sie auf die Nutzungsdauer Ihres Arbeitsmittels über mehrere Jahre gleichmäßig verteilen. Dieser Betrag ist Ihre Abschreibung und kann im jeweiligen Jahr als Werbungskosten von Ihnen angesetzt werden.

Die Nutzungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (AfA= Absetzung für Abnutzung oder umgangssprachlich: Abschreibung). Diese Tabellen finden Sie hier.

Viel Spaß beim Benutzen unseres Rechners:

 

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