Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

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So, nachdem wir jetzt mit ziemlicher Sicherheit Ihre Aufmerksamkeit haben, müssen wir Sie leider auch schon wieder ein bisschen enttäuschen: Nutzen können Sie diese Möglichkeit wahrscheinlich nur, wenn Sie beruflich mit Fußball zu tun haben...

Geklagt hatte ein hautamtlicher Torwarttrainer, und – das möchten wir gleich vorweg nehmen: Auch der BFH hat nicht wirklich endgültig entschieden, sondern den Fall an das erstinstanzliche Finanzgericht zurückverwiesen. Trotzdem finden wir das Thema so interessant, dass wir Ihnen davon berichten möchten.

Es ging um folgendes:

Der Torwarttrainer war bei einem Lizenzfußballverein angestellt und hatte ein Sky-Abo mit den Paketen Fußball Bundesliga, Sport und Sky Welt. Die Kosten für das Bundesliga-Paket machte er als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend und gab zur Begründung an, er schaue die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit.

Das nahmen ihm Finanzamt und Finanzgericht nicht ab. Sie gingen davon aus, dass das Bundesliga-Schauen auch privat veranlasst war und erkannten die Kosten nicht als Werbungskosten an: Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei, erklärten sie.

Es erfolgte prozessrechtlich der Aufstieg in die nächste Liga – nämlich vor den Bundesfinanzhof.

Dieser hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und wies darauf hin, dass Werbungskosten unter anderem Aufwendungen für solche (immaterielle) Wirtschaftsgüter seien, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssten ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung sei unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen.

Anders ausgedrückt: Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins ist eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets Bundesliga jedenfalls nicht ausgeschlossen.

Das Finanzgericht muss sich nun also erneut mit dem Fall beschäftigen und herausfinden, ob und ggf wie viel (privaten) Spaß der Trainer beim Bundesliga-Schauen hat (BFH-Urteil vom 16.1.2019, Az. VI R 24/16).

Der BFH hat zur Ermittlung übrigens die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern angeregt – die dadurch vielleicht auch auf die Idee kommen, ihr Sky-Abo steuerlich abzusetzen... Wir sind jedenfalls gespannt, wie der Fall weitergeht.

URL:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/themen/sky-bundesliga-abo-als-werbungskosten