Gleitzone: Ab 1.7.2019 dürfen Midi-Jobber mehr verdienen

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Die Einkommensgrenze, ab der die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, steigt von 850 auf 1.300 Euro. Auch bei den späteren Rentenansprüchen nach einem Midi-Job gibt es Verbesserungen.

Midi-Job: Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer

Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die beim Mini-Job erlaubten 450 Euro pro Monat, entsteht für den Arbeitgeber ein normales sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird ganz normal aus dem tatsächlichen Arbeitslohn berechnet.

Für den Arbeitnehmer gelten jedoch in einem bestimmten Übergangsbereich günstigere Vorschriften mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Dadurch soll der harte Übergang vom Minijob zum normalen Beschäftigungsverhältnis abgefedert werden. Das ist die sogenannte »Gleitzone« mit Löhnen von 450,01 Euro bis 850 Euro, in der es einen gleitenden Übergang des Arbeitnehmerbeitrags hin zum normalen Sozialversicherungsbeitrag gibt. Ab Juli 2019 steigt die Obergrenze auf 1.300 Euro.

Wer profitiert von der Regelung?

Eigentlich profitiert von der Gleitzone nur der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat allenfalls den Vorteil, dass der Arbeitnehmer zufriedener mit seinem Nettolohn ist, weil die Abzüge nicht so hoch sind.

Die Vorteile der Gleitzone gelten nicht

  • bei Praktikanten und Auszubildenden,

  • bei einem Nebenjob über 450 Euro monatlich, der zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einem Monatsverdienst über 850 Euro (bzw. ab 1.7.2019: 1.300 Euro) ausgeübt wird,

  • wenn ein Teilmonat abgerechnet wird, also ausnahmsweise kein voller Monatslohn gezahlt wird und der Arbeitslohn nur aus diesem Grund im Bereich zwischen 450 Euro und 850 Euro (ab 1.7.2019: 1.300 Euro) liegt (z.B. Ende der Lohnfortzahlung oder Beginn/Ende der Beschäftigung während eines Monats),

  • bei schwankendem Arbeitslohn, wenn der regelmäßige Arbeitslohn des Arbeitnehmers über 850 Euro (ab 1.7.2019: 1.300 Euro) liegt.

Verbesserung bei späteren Rentenansprüchen

Bisher gilt: Nicht nur die Beiträge, sondern auch die späteren Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach einer niedrigeren Bemessungsgrundlage als dem tatsächlichen Arbeitslohn berechnet. Der Arbeitnehmer kann deshalb bisher schon beim Arbeitgeber schriftlich beantragen, dass bei der Rentenversicherung die normalen Arbeitnehmerbeiträge abgezogen werden, auf die Vorteile der Gleitzone also verzichtet wird.

Ab 2019 muss für alle Arbeitnehmer im Einstiegsbereich zusätzlich das volle (tatsächliche) Entgelt an die Rentenversicherung gemeldet werden. Das führt dazu, dass Midi-Jobber künftig höhere Entgeltpunkte für ihre Rente erhalten.

Keine Vorteile bei der Einkommensteuer!

Die Gleitzone bringt nur bei den Sozialabgaben Vorteile für den Arbeitnehmer. Bei der Besteuerung dagegen gelten in diesem Bereich die normalen Vorschriften. Da die günstige Pauschalversteuerung mit 2% nicht möglich ist, muss der Arbeitslohn nach den Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers besteuert werden.

URL:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/themen/gleitzone-ab-1-7-2019-duerfen-midi-jobber-mehr-verdienen