Weihnachtsgeld: Wie viel bleibt nach Steuern übrig?

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Auch Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Und durch eine Besonderheit bei der Berechnung der Lohnsteuer für Sonderzahlungen bleibt sogar weniger vom Weihnachtsgeld übrig als erwartet.

Weihnachtsgeld, steuerlich betrachtet: »sonstiger Bezug«

Weihnachtsgeld ist ein sogenannter »sonstiger Bezug«: Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird.

Neben dem Weihnachtsgeld gehören dazu zum Beispiel auch 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsgelder usw. – also vor allem einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn auszahlt.

Berechnung der Lohnsteuer auf »sonstige Bezüge«

Für sonstige Bezüge gelten für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer Besonderheiten, da sonst wegen des progressiven Steuertarifs ein zu hoher Abzug für diese einmalige zusätzliche Zahlung erfolgen würde. Sie werden deshalb so behandelt, als wenn Sie in jedem Monat ein Zwölftel des sonstigen Bezugs erhalten hätten:

  • Zunächst wird der »voraussichtliche Jahresarbeitslohn« ohne den sonstigen Bezug ermittelt. Zum voraussichtlichen Arbeitslohn gehören bereits gezahlte laufende Arbeitslöhne, künftig noch zu zahlende Arbeitslöhne und bereits gezahlte sonstige Bezüge. Künftige sonstige Bezüge werden nicht berücksichtigt. Von dem »voraussichtlichen Arbeitslohn« wird ggf. ein Freibetrag abgezogen; zusätzlich der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, wenn jeweils die Voraussetzungen dafür vorliegen. Insgesamt ergibt dies den »maßgebenden Jahresarbeitslohn«.

  • Für den »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird die Lohnsteuer ermittelt.

  • Dem »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird der sonstige Bezug hinzugerechnet und auch für diesen Betrag die Lohnsteuer ermittelt.

  • Die Differenz zwischen den beiden ermittelten Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Arbeitgeber für einen sonstigen Bezug mehr Lohnsteuer einbehält als für einen entsprechend hohen laufenden Arbeitslohn.

Steuern auf Weihnachtsgeld: So wird gerechnet

Beispiel:

Frau Santa ist ledige Angestellte (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert) und verdient 2023 4.800,– € brutto im Monat. Im Dezember 2023 erhält Frau Santa Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatsgehalts.

So hoch ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld:

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld: 12 × 4.800,– €

  

57.600,– €

Lohnsteuer auf den Jahresarbeitslohn

  

9.626,– €

Maßgebender Jahresarbeitslohn + Weihnachtsgeld (57.600,– € + 4.800,– €)

62.400,– €

Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn + Weihnachtsgeld

11.115,– €

Die Differenz zwischen den beiden Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf das Weihnachtsgeld entfällt (= 11.115,– € ./. 9.626,– €)


1.489,– €

Zum Vergleich: Die Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn beträgt 798,58 €.

 

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