Streiks und das Finanzamt

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Die zahlreichen Streiks der letzten Zeit haben viele Fragen aufgeworfen. Für Streikende stellt sich nun die Frage, wie sich der Streik in ihrer Steuererklärung auswirkt. Hier die Antwort.

  • Die von der Gewerkschaft gezahlten Streikgelder sind steuerfrei (BFH, Urteil vom 24.10.1990, Az. X R 161/88, BStBl. II 1991 S. 337). Sie unterliegen auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und brauchen deshalb in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden.
  • Da Streikgelder steuerfrei sind, sind die Aufwendungen der Streikenden im Zusammenhang mit dem Streik nach § 3c EStG nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu zählen auch die Kosten für Fahrten, die mit dem Bezug des Streikgeldes  in Zusammenhang stehen.
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