Progressionsvorbehalt-Rechner - Steuer bei Lohnersatzleistungen

Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen berechnen

Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) sind zwar steuerfrei. Wenn Sie in einem Kalenderjahr jedoch steuerpflichtige Einkünfte und steuerfreie Lohnersatzleistungen beziehen, müssen Sie am Ende des Jahres vielleicht mehr Steuern zahlen, als Sie gedacht haben.

Mit unserem Rechner können Sie berechnen, wie hoch die Steuerbelastung durch Ihre Lohnersatzleistung ist.

 

Progressionsvorbehalt berechnen

 

 

 

Fragen und Antworten zum Progressionsvorbehalt

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten und drängendsten Fragen zum Progressionsvorbehalt und dessen Berechnung.

 

Was ist Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt ist ein Mittel, mit dem der Fiskus Einnahmen, für die Sie (in Deutschland) keine Einkommenssteuer entrichten, dennoch berücksichtigen kann. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) sieht vor, dass ein besonderer Steuersatz greift, wenn ein Steuerpflichtiger zu seinem zu versteuernden Einkommen weitere Einkünfte hinzuverdient. Der Progressionsvorbehalt sorgt also dafür, dass eigentlich steuerfreie Einnahmen doch versteuert werden müssen.

 

Bei welchen Einkünften greift der Progressionsvorbehalt?

Anwendung findet der Progressionsvorbehalt bei vielen Sozialleistungen:

 

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Eingliederungshilfe
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld vom gesetzlichen Versicherer
  • Kurzarbeitergeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Übergangsgeld
  • Verletztengeld

 

Außerdem unterliegen Einkünfte aus dem Ausland dem Progressionsvorbehalt. Auch für Rentenbezüge kann der Progressionsvorbehalt greifen. Etwa dann, wenn ein Partner Renteneinkünfte bezieht, während der andere zusätzlich zum regulären Einkommen steuerfreie Zuverdienste hat.

 

Erhöht der Progressionsvorbehalt die Steuern?

Nicht immer sorgt der Progressionsvorbehalt dafür, dass Sie höhere Steuern entrichten müssen. Zwar fallen Zusatzleistungen, die vielfach zunächst steuerfrei sind, in eine höhere Progressionsstufe, sodass sich die Besteuerung erhöht. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, in dem der Progressionsvorbehalt die Besteuerung verringert. Wenn Sie etwa mit ausländischen Kapitalanlagen Verluste erzielen oder zu viel bezahlte Sozialleistungen zurückbezahlen müssen. In diesem Fall spricht man dann von einem negativen Progressionsvorbehalt.

 

Fällt Kurzarbeitergeld unter den Progressionsvorbehalt?

Ja. Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld fallen unter den Progressionsvorbehalt. Das Kurzarbeitergeld wird ohne Steuerabzüge (brutto) ausbezahlt. Die Steuern werden dann erst bei der Steuererklärung errechnet und vom Beziehenden des Kurzarbeitergeldes eingefordert.

 

Wie berechnet sich der Progressionsvorbehalt?

Die Berechnung des Progressionsvorbehalts ist recht einfach. Haben Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000€ im Jahr 2019, dann entfallen auf diese Einkünfte z.B. nach der Lohnsteuertabelle 2019 genau 20% Einkommenssteuer, also 7.200€.

  1. Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalt

Bezieht man jetzt jedoch noch steuerfreie Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland, in der Höhe von beispielsweise 5.000€ muss man diesen Betrag zum Einkommen addieren. Insgesamt kommt man nun auf ein Jahreseinkommen von 41.000€.

  1. Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalt

Um den Progressionsvorbehalt zu bestimmen, muss man nun den Steuersatz für Einkommen von 41.000€ bestimmen. Dieser liegt bei 21,76%, also einem theoretischen Steuer-Betrag von 8.922€. Da diese 41.000€ ja auch steuerfreie Einkünfte enthalten und eben nicht vollständig versteuert wird, rechnet man nun den tatsächlichen Steuersatz aus. Statt der 20% wendet nun im letzten Schritt den Steuersatz von 21,76% auf die steuerpflichtigen Einkünfte von 36.000€ an. Man zahlt also 7.833,60€ statt der 7.200€ Steuern.

Zur Ermittlung stellen wir Ihnen auf unseren Seiten die jährlich aktualisierten Lohnsteuertabellen bereit. Mit Hilfe dieser Übersicht können Sie so für die Gesamtsumme Ihrer Einkünfte die Höhe Ihrer Einkommenssteuer ermitteln. Findet der Progressionsvorbehalt Anwendung, wie in unserer Beispielrechnung, würde der besondere Steuersatz greifen, der auf das Gesamteinkommen angewendet würde. Daraus ergibt sich die Formel: Jahreseinkommen x besonderer Steuersatz = Höhe der Einkommenssteuer.

Für eine genaue, einfachere Berechnung steht Ihnen oben unser Progressionsvorbehaltsrechner zur Verfügung.

Raus aus der Kurzarbeit - was ist mit dem neuen Gehalt?

Auch (oder gerade) während der Kurzarbeit ist ein Stellenwechsel möglich bzw. vielleicht überhaupt erst attraktiv geworden. Wer sich aus der Kurzarbeit heraus erfolgreich bewirbt oder einen Jobwechsel forciert, kann mit unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner gestärkt in die Vorstellungsgespräche und Gehaltsverhandlungen gehen.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.