Minijob und Kurzarbeitergeld

 - 

Ob ein Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, hängt davon ab, wann der Minijob angetreten wurde. Darauf weist die OFD Koblenz hin.

Rund 32.000 Arbeitnehmer sind allein in Rheinland-Pfalz im Zuge der Wirtschaftskrise von Kurzarbeit betroffen. Um die dadurch entstandene finanzielle Lücke zu schließen, scheint für Viele ein Minijob der Ausweg. Hierbei kann monatlich bis zu 400 Euro dazu verdient werden, ohne dass Abgaben oder Steuern anfallen. Bei einem Minijob trägt der Arbeitgeber sämtliche Abgaben wie Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge sowie eine Pauschalsteuer, so dass dem Minijobber "Brutto für Netto" bleiben und er bis zu 400 Euro auch tatsächlich ausgezahlt bekommt.

Doch Achtung! Der Minijob kann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.

Entscheiden ist hier, wann der Nebenjob angetreten wurde: War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit der Fall, so rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser zusätzlichen Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld an. Besser dran sind dagegen diejenigen, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob aufgenommen haben. Die Einkünfte daraus werden nämlich nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Nähere Auskünfte über Kurzarbeitergeld erteilt die örtliche Agentur für Arbeit.

Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?

Nicht direkt. Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte (sog. Progressionsvorbehalt).

Zahlt der Arbeitgeber allerdings einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser Zuschuss steuerpflichtig.

Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 29.10.2009

Weitere News zum Thema
  • [] Die Arbeitsagenturen helfen auch Beschäftigten bei der Weiterbildung – seit Anfang 2019 noch mehr als bislang. Das gehört zur Qualifizierungsoffensive, die die Bundesregierung ausgerufen hat. Sie soll Beschäftigten die Chance geben, angesichts der schnellen mehr

  • [] Die meisten Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr bezahlt an einer Weiterbildung teilnehmen. Dabei kann es sowohl um eine berufliche Fortbildung als auch um allgemeine und politische mehr

  • [] Eine Verletzung bei Verfolgung eines Diebes kann ein Arbeitsunfall sein, aber nicht, wenn es nur um die eigene Geldbörse geht. mehr

Weitere News zum Thema