Kurzarbeit? Steuererklärung nicht vergessen!

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Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezieht, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Denn Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte.

Kurzarbeit ist eine Art Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei temporärem Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für die ausfallenden Stunden.

Aktuell sind 205.000 Menschen in Kurzarbeit (Stand: Januar 2023), nach 186.000 im Dezember 2022, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Das entspricht 0,6 Prozent der Beschäftigten.

Im Vergleich zur Coronazeit nehmen damit nur sehr wenige Menschen Kurzarbeitergeld in Anspruch: Im Januar 2022 lag die Zahl bei 847.000 Kurzarbeitenden, beim Höchststand im April 2020 waren es sogar 6 Millionen.

(Quelle: ifo Institut)

Kurzarbeitergeld, Steuererklärung und Progressionsvorbehalt

Dazu ein Beispiel:

Sie haben im Jahr 2022 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie ein paar Monate Kurzarbeitergeld bekommen – mehr als 410 Euro.

Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf die Summe (Gehalt+ Kurzarbeitergeld) sind laut Lohnsteuertabelle 22% Lohnsteuer fällig.

Dieser Steuersatz wird jetzt auf Ihr Gehalt angewendet – nicht aber auf das Kurzarbeitergeld, das muss nicht versteuert werden.

Kurzarbeitergeld führt oft zu Steuernachzahlungen (aber nicht immer)

Mit unserem kostenlosen Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie ausrechnen, wie sich das in Ihrem persönlichen Fall finanziell auswirkt.

Wer keinen verdienenden Ehepartner hat und das ganze Jahr über »Kurzarbeit Null« macht (das heißt, die Arbeitszeit wird auf Null Stunden gesenkt und man arbeitet gar nicht), muss nicht mit einer Steuernachforderung rechnen.

Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten, dass das Finanzamt eine Nachzahlung fordern wird.

Legen Sie sicherheitshalber monatlich 50 bis 100 Euro fürs Finanzamt zurück, sonst gibt es im Steuerbescheid eine teure Überraschung.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/kurzarbeit-steuererklaerung-nicht-vergessen