Firmenwagen-Versteuerung korrigieren mit der Steuer-Spar-Erklärung

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Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt? Dann können Sie mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010 die Versteuerung des geldwerten Vorteils überprüfen und korrigieren.

Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch für Privatfahrten, muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil versteuern. Dieser geldwerte Vorteil ist gut versteckt in Ihrem Bruttoarbeitslohn enthalten. Es lohnt sich, hier noch einmal nachzurechnen, zumal dies mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010 ganz einfach ist.


Erfassung Lohnsteuerbescheinigung
Steuer-Spar-Erklärung 2010
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Korrektur Versteuerung Firmenwagen
Steuer-Spar-Erklärung 2010
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In der Regel versteuert Ihr Arbeitgeber den geldwerten Vorteil nach der pauschalen 1-Prozent-Methode. Mit diesem pauschalen Ansatz wird oft zu viel versteuert, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug wenig privat genutzt wird.

Alternative: Sie berechnen den geldwerten Vorteil anhand der Nachweismethode. Dazu müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. Die laufenden Kosten des Fahrzeugs lassen Sie sich vom Arbeitgeber bescheinigen. In der Steuer-Spar-Erklärung 2010 können Sie Ihren Fall dann einfach überprüfen und den Bruttoabeitslohn korrigieren.

Aktivieren Sie dazu bei der Erfassung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unten den Haken »Dienst- oder Firmenwagen: Korrektur Versteuerung«. In der darunter liegenden Tabelle können Sie nun mehrere Firmenwagen erfassen und die Versteuerung überprüfen. Kommt die Steuer-Spar-Erklärung zum Ergebnis, dass die Nachweismethode günstiger ist, wird der Bruttoarbeitslohn automatisch gekürzt. Sie müssen nichts weiter beachten. Reichen Sie aber beim Finanzamt die vom Programm erstellte Anlage »Firmenwagen« ein. Dann bleibt garantiert keine Frage mehr offen.

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