Bundesfreiwilligendienst: Lohn ist steuerfrei

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Wer freiwillig Wehrdienst leistet bekommt seine Bezüge steuerfrei ausgezahlt. Das gleiche muss auch für im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigte gelten. Über Einzelheiten informiert das Bayerische Landesamt für Steuern.

Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Wehrdienstes wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Die in diesem Dienst beschäftigten "Bufdis" gehen arbeitsrechtlich betrachtet ein Dienstverhältnis ein.

Auf Bund-Länderebene wurde jetzt entschieden, dass die in einem solchen Beschäftigungsverhältnis erbrachten Bezüge (Barlohn und Sachlohn) vorerst steuerfrei ausgezahlt werden. Das gilt jedenfalls solange, wie auch die Bezüge an freiwillig Wehrdienst- oder freiwillig Zivildienstleistende steuerfrei erbracht werden (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 24.10.2011, Az. S 2331.1.1 - 1/9 St 32).

Pflichten für die Arbeitgeber beim Bundesfreiwilligendienst

Arbeitgeber müssen auch bei Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes sämtliche Arbeitgeberpflichten beachten. Dazu gehören insbesondere

  • im Jahr 2011 die Vorlage der Lohnsteuerkarte bzw. ab 2012 der Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM)
  • die Abgabe einer Lohnsteueranmeldung (ggf. als Nullmeldung),
  • die Erteilung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ggf. mit steuerpflichtigem Lohn von Null).
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