Computerzeitschriften: keine Werbungskosten

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Ein Netzwerkadministrator machte in seiner Steuererklärung die Ausgaben für verschiedene Computerzeitschriften als Werbungskosten geltend. Das FG Münster erkannte die Aufwendungen jedoch nicht an.

Der Kläger Netzwerkadministrator war in einem weltweit operierenden Unternehmen angestellt und hatte erklärt, seine Tätigkeit erfordere die ständige Fortbildung im IT-Bereich. Daher wollte er seine Kosten u.a. für die Zeitschriften PC-Magazin, PC-Welt, c't und ELV als Werbungskosten anerkannt wissen.

Die Richter erkannten die Aufwendungen jedoch nicht an und erklärten, der Administrator habe nicht ausreichend dargelegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet habe. Der allgemeine Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildung genüge hierfür nicht.

Nach einer Begutachtung aktueller Ausgaben der benannten Zeitschriften kam das Gericht zu dem Schluss, dass diese zu einem beachtlichen Teil Artikel enthielten, die auch für private Computernutzer von Interesse seien, etwa in Bezug auf Computerspiele oder eBay-Verkäufe.

Auch die Artikel, die sich mit Fragen der Programmierung befassen, seien gleichermaßen für den Privatgebrauch von Interesse und in einer für Laien verständlichen Sprache abgefasst. Sie dienten daher nicht in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen (FG Münster vom 21.7.2014, 5 K 2767/13 E ).

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