Sprachkurs Deutsch für Ausländer: Werbungskostenabzug möglich

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Kosten eines Deutsch-Sprachkurses können für Ausländer Werbungskosten sein. Voraussetzung: Die in Deutschland angestrebte Tätigkeit erfordert das durch den Kurs erreichte Abschlusszeugnis oder Zertifikat.

Das Niedersächsische Finanzgericht stellte sich mit diesem Urteil auf die Seite einer Sportlehrerin aus Kasachstan. Die junge Frau war nach der Hochzeit zu ihrem Mann nach Deutschland gezogen. Um weiter als Sportlehrerin arbeiten zu können, musste Sie ein Aufbaustudium absolvieren. Die Universität forderte, die Frau müsse vor der Einschreibung eine Sprachprüfung bestehen und das erfolgreiche Abschneiden mit einem Zertifikat nachweisen. Aus diesem Grund nahm die Kasachin an mehreren Deutschkursen teil.

Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht als Werbungskosten an. Die Sprachkurse seien nicht beruflich, sondern privat veranlasst. Wer in Deutschland leben wolle, für den gehöre die Sprache zur Allgemeinbildung, begründete die Behörde die Entscheidung.

Das Finanzgericht urteilte zugunsten der jungen Frau. Weil die Sprachprüfung von der Universität vorgeschrieben war, sei der Sprachkurs Teil des Aufbaustudiums. Da sie bereits eine Berufsausbildung als Sportlehrerin habe, sei dieses Studium als Weiterbildung und deshalb die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten zu beurteilen (Urteil des FG Niedersachsen vom 24.8.2006, Az. 1 K 11438/02).

Das Finanzamt zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden und hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI R 72/06).

Steuertipp
Betroffene sollten Kosten eines Sprachkurses "Deutsch für Ausländer" als Werbungskosten geltend machen. Fügen Sie einen Nachweis bei, dass der erfolgreiche Abschluss für die Aufnahme eines Berufs zwingende Voraussetzung ist (z.B. durch einen Beleg des Arbeitgebers, Anforderungsprofil in einer Stellenanzeige etc.). Erkennt das Finanzamt die Kosten trotzdem nicht an, legen Sie Einspruch ein. Verweisen Sie auf die anhängige BFH-Klage und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens bis zu einem Urteil.
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