Deutschlandticket & Steuern: Was gilt für den Arbeitgeber-Zuschuss?

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Mit dem Deutschlandticket (D-Ticket) können bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Was gilt steuerlich, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für das Deutschlandticket bezahlt?

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zum Deutschlandticket steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren, solange dieser nicht durch Gehaltsumwandlung erfolgt und maximal dem Ticketpreis entspricht. Die steuerfreien Zuschüsse mindern den Werbungskostenabzug. Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss pauschal versteuern. Dann bleibt dieser für den Arbeitnehmer steuerfrei und wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Das gilt auch für Jobtickets und private Nutzung. Bei Dienstreisen kann der Arbeitgeber die Kosten komplett steuerfrei erstatten.

Inhalt

Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket

Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zum vom Arbeitnehmer erworbenen Deutschlandticket, ist dieser Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – maximal bis in Höhe des Kaufpreises für das Ticket von derzeit 63 Euro monatlich. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss im Wege einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsverzichtes gewährt.

Zuschuss mindert Werbungskostenabzug

Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern aber den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Der Arbeitgeber muss deshalb für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

Alternative: Pauschalversteuerung

Alternativ zu dieser Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an den Arbeitnehmer gezahlten Zuschüsse mit 25% pauschal versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. zzgl. pauschale Kirchensteuer).

Für den Arbeitnehmer bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Vorteil für den Arbeitnehmer bei dieser Variante: Der Arbeitgeberzuschuss wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und deshalb auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. In diesem Fall bleibt der Zuschuss auch dann für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn diese Arbeitgeberleistung im Wege einer Gehaltsumwandlung erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Diese steuerlichen Regeln gelten auch, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket gar nicht für den Weg zur Arbeit, sondern ausschließlich privat nutzen.

Deutschlandticket als Jobticket

Die Ausführungen zum Arbeitgeber-Zuschuss für ein vom Arbeitnehmer erworbenes D-Ticket gelten grundsätzlich auch, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt und in diesem Fall die Arbeitgeberleistung einen Sachbezug darstellt. Denn auch der geldwerte Vorteil in Form von Sachleistungen kann unter den genannten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein oder alternativ vom Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.

Beim Jobticket gibt es noch folgende Besonderheit: Wird das Deutschlandticket mit mindestens 15,75 Euro (= 25% des Ausgabepreises von 63 Euro) vom Arbeitgeber bezuschusst, gibt es auf das Ticket einen Rabatt von 5%.

Voraussetzung für diesen Rabatt ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers z.B. mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn. Der Preis für das Deutschlandticket und damit auch der geldwerte Vorteil beträgt dann nur 57,34 Euro monatlich, denn dieser Rabatt i.H.v. 3,15 Euro ist kein Arbeitslohn.

Deutschlandticket als Jobticket mit Zuzahlung

Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen vermindern entsprechend den (ggf. nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien) geldwerten Vorteil des Jobtickets. In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung weist der Arbeitgeber die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei gelassenen geldwerten Vorteile aus, die in der Steuererklärung auf den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag angerechnet werden.

Steht das Jobticket im Wege einer Gehaltsumwandlung als Sachbezug zur Verfügung, kann das Ticket zwar nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein, aber ggf. im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei bleiben, sofern der geldwerte Vorteil und weitere Sachbezüge mit Einzelbewertung insgesamt im Monat nicht höher als 50 Euro sind.

Deutschlandticket auch für Dienstreisen benutzt: volle Erstattung möglich

Wenn das Deutschlandticket für Dienstreisen genutzt wird, kann der Arbeitgeber die Kosten vollständig steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG). Voraussetzung ist, dass die ersparten Einzelfahrkarten im Monat mindestens dem Ticketpreis entsprechen. Private Fahrten sind dabei unerheblich.

FAQ: Deutschlandticket & Steuern

1. Ist der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket immer steuerfrei?

Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und maximal dem Ticketpreis entspricht. Erfolgt die Zahlung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsverzichts, gilt die Steuerfreiheit nicht.

2. Wie wirkt sich der steuerfreie Zuschuss auf meine Werbungskosten aus?

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben, sodass sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

3. Was ist die Alternative zur Steuerfreiheit des Zuschusses?

Der Arbeitgeber kann die Zuschüsse auch pauschal mit 25% versteuern. In diesem Fall bleibt der Zuschuss für den Arbeitnehmer steuerfrei und wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Zudem muss der Zuschuss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Diese Variante ist auch bei Gehaltsumwandlung möglich.

4. Gilt der Arbeitgeberzuschuss auch, wenn das Deutschlandticket privat genutzt wird?

Ja, die steuerlichen Regeln gelten auch, wenn das Deutschlandticket ausschließlich privat genutzt wird und nicht für den Arbeitsweg eingesetzt wird.

5. Was ist beim Deutschlandticket als Jobticket zu beachten?

Stellt der Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, kann der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein oder alternativ pauschal versteuert werden. Bei einem Zuschuss von mindestens 15,75 Euro gibt es einen Rabatt von 5%, sofern ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn besteht. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil entsprechend.

(LBW, MB)

URL:
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