Hohe Erbschaftsteuer: Muss vermietetes Grundstück verkauft werden?

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Sie haben ein vermietetes Grundstück geerbt – und die Erbschaftsteuer darauf ist so hoch, dass Sie das Grundstück verkaufen müssten, um diese bezahlen zu können? Keine Angst, das muss nicht passieren!

Wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht, gibt es bei der Erbschaftsteuer (und auch bei der Schenkungsteuer) Vergünstigungen:

  • Besteuert wird nicht der komplette Wert: Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt (sog. Befreiungsabschlag nach § 13d ErbStG).

  • Ratenzahlung: Die Steuer auf zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke kann außerdem über zehn Jahre gestundet werden, bei Erwerben von Todes wegen sogar zinslos § 28 Abs. 3 ErbStG).

Die Begünstigungen wurden durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 aus Gemeinwohlgründen eingeführt und sollen gewährleisten, dass vermietete Immobilien im Privatbesitz bleiben können und nicht aufgrund der Erbschaft- und Schenkungsteuer veräußert werden müssen, weil die Steuer sofort fällig wird.

Darauf weist die Bundesregierung aktuell in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hin, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte

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