Erdbeben in Nepal: Steuerliche Maßnahmen sollen Spendenbereitschaft fördern
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Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Nepal vorsehen.
Die Vereinfachungen gelten vom 25.4.2015 bis zum 31.12.2015. Bund und Länder wollen nach Angaben des BMF damit einen Beitrag leisten, den Opfern des Erdbebens in Nepal schnell und unkompliziert zu helfen.
Die Regelungen sehen Folgendes vor:
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einen vereinfachten Zuwendungsnachweis
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Zulässigkeit von Spendenaktion von gemeinnützigen Körperschaften
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Unterstützung durch Arbeitslohnspenden und Beihilfen
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Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen