Steuerabkommen mit der Schweiz soll 1,62 Milliarden bringen
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Der Gesetzentwurf zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt will sicherstellen, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko
unterliegen.
Für 2013 erwartet die Bundesregierung bereits 1,62 Milliarden Euro an Steuern, die aufgrund des Abkommens erhoben werden könnten.
Besteuerung wie in Deutschland
Der Gesetzentwurf strebt eine Besteuerung der Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wie in Deutschland an. Das bedeutet: Die Schweiz soll eine Quellensteuer erheben, die in ihrer Höhe der deutschen Abgeltungsteuer (zurzeit 25 %) zuzüglich des deutschen Soli (zurzeit 5,5 %) entspricht.
Auch Erbschaften sollen erfasst werden
Auf Erbschaften, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallen, soll eine Steuer von 50 % erhoben werden.
Wie viel hatten Sie am 31.12.2010 auf Ihrem schweizerischen Konto?
Die Bundesregierung will natürlich nicht nur für die Zukunft Geld haben, sondern auch gerne für die vergangenheit. Zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz sei ein auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren
vereinbart worden, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Bundestags vom 26.6.2012 (hib-Meldung Nr. 315). Dafür wird das am 31.12.2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrunde gelegt.
Die Nachversteuerung soll von schweizerischen Behörden vorgenommen werden und pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung erfolgen.