Grabpflege steuerlich nicht absetzbar

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Kosten für die Pflege eines Grabes können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Das entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 4 K 12315/06).

Ein Mann vertrat die Ansicht, dass die Grabstelle im weiteren Sinne ein Teil seines Privathaushalts ist, weil die Grabpflege ansonsten von Mitgliedern des Haushalts erledigt wird und in regelmäßigen Abständen anfällt.

Seiner Meinung nach legt das Finanzamt den Begriff des Privathaushalts, für den die Steuervorteile gewährt werden, zu eng aus.

Dieser Ansicht wollten sich die Finanzrichter jedoch nicht anschließen. Sie stellten alleine darauf ob, dass die Grabpflege keine hauswirtschaftliche Tätigkeit ist.

Tipp
Anders liegt die steuerliche Absetzbarkeit, wenn das Grab auf dem Grundstück des Haushalts liegt.
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