Rentenerhöhung: 50.000 Rentner müssen jetzt wieder eine Steuererklärung abgeben!

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Seit heute gibt es mehr Rente: 3,18 Prozent im Westen, 3,91 Prozent im Osten. Darüber freut sich auch der Fiskus, denn etwa 50.000 Rentnerinnern und Rentner werden jetzt wieder steuerpflichtig. Doch zum Glück heißt steuerpflichtig nicht, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen!

Mit jeder Rentenerhöhung werden mehr Rentner steuerpflichtig – inzwischen liegt die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner bei etwa 4,98 Millionen.

So vermeiden Rentner die Steuerpflicht

Auch Rentnerinnen und Rentner müssen nur dann Einkommensteuer zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt für 2019 9.168 Euro für Ledige bzw. 18.336 Euro für Verheiratete (2018: 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro).

Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab – dazu gehören nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Betriebsrenten.

Außerdem haben auch Rentner Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die sie von ihren Einnahmen abziehen dürfen – beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge, die im Alter weitergezahlt werden, Kontoführungsgebühren, Kosten für Medikamente, einen Rollator oder eine Reha, Spenden und vieles mehr. So rutschen sie vielleicht doch noch unter den Grundfreibetrag und müssen überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen.

Auf unserem Portal SteuerGoldies – Steuern und mehr für Rentner finden Sie zahlreiche kostenlose Informationen einschließlich einer kurzen Anleitung zur Anlage R, die Sie als Rentner abgeben müssen.

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