Rentenerhöhung 2020: 3,45 Prozent im Westen, 4,20 Prozent im Osten
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Zum 1. Juli 2020 steigen die Renten - und zwar deutlich. Das bedeutet aber auch: Viele Rentner werden dadurch erstmals (wieder) steuerpflichtig. Müssen auch Sie bald wieder eine Steuererklärung abgeben?
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat der Rentenanpassung heute zugestimmt und teilt mit, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) damit auf 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West steigt (bisher: 96,5 Prozent). Das Rentenniveau beträgt 48,21 Prozent.
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Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Der steuerfreie Grundbetrag beträgt auch für Rentner 9.408 Euro. Nur wenn Sie höhere Einnahmen haben – nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern zum Beispiel auch aus der Vermietung einer Eigentumswohnung – müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Ein Teil der Rente bleibt immer steuerfrei
Für Rentner gilt die Besonderheit, dass nicht die komplette Rente versteuert werden muss. Der steuerfreie Rentenanteil richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat, und bleibt das ganze Rentnerleben über gleich. Wie hoch er ist, steht im Rentenbescheid. Allerdings gilt auch: Jede Rentenerhöhung muss komplett versteuert werden.
So wird gerechnet
Der Rentenfreibetrag wird erst im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt, weil man dann ein volles Jahr hat betrachten kann. Ein Rentner, der im Jahr 2018 in Rente gegangen ist, muss laut Alterseinkünftegesetz 76% seiner Rente versteuern. Wie viel das in Euro ist, wird 2019 ermittelt – das Ergebnis ist der steuerfreie Rentenanteil, der immer gleich bleibt. Die Rentenerhöhung, die er ab dem 1.7.2020 erhält, muss er zu 100% versteuern.
Im Jahr des Rentenbeginns (hier 2018) sind alle Rentenzahlungen (ggf. einschließlich Rentenerhöhungen) mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Im Jahr 2019 gilt das auch. Zudem wird hier aus dem Renten-Jahresbetrag (einschließlich der Rentenerhöhungen ab 1.7.2019) der steuerfreie Teil der Rente (Rentenfreibetrag) berechnet.
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Steuerpflicht heißt nicht »Steuern bezahlen«
Allerdings muss nicht jeder steuerpflichtige Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Denn auch – und gerade! – Rentner haben Ausgaben, die sie in der Steuererklärung absetzen können, zum Beispiel Krankheitskosten, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.
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(MB)