Rentenanhebung erhöht diesmal nicht die Steuerlast

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Seit Juli 2022 haben mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein ordentliches Plus im Portmonnee. Doch anders als vielfach befürchtet, greift das Finanzamt auf den Erhöhungsbetrag nicht zu. Im Gegenteil: Die Steuerbelastung von Rentnern sinkt.

Die Rentenerhöhung 2022 beträgt in Ostdeutschland 6,12 % und in Westdeutschland 5,35 %. Damit erhöht sich der Rentenwert Ost auf 35,52 € pro Entgeltpunkt und der Rentenwert West auf 36,02 €. Einen Entgeltpunkt erhält man im Jahr 2022 bei einem Bruttoverdienst von 38.901,– €.

Erhöhung der Bruttorente ab Juli 2022

bisher

neu West

neu Ost

500,– €

526,75 €

530,60 €

750,– €

790,13 €

795,90 €

1.000,– €

1.053,50 €

1.061,20 €

1.250,– €

1.316,88 €

1.326,50 €

1.500,– €

1.580,25 €

1.591,80 €

1.750,– €

1.843,63 €

1.857,10 €

2.000,– €

2.107,– €

2.122,40 €

Steuer 2022

Auf das Rentenplus greift das Finanzamt in diesem Jahr nicht zu. Dafür sorgt der für das Jahr 2022 auf 10.347,– € angehobene Grundfreibetrag bei der Steuer. 2021 betrug dieser noch 9.744,– €.

Etwa jeder vierte Rentner musste bislang Steuern zahlen (rund 5,2 Millionen Rentner). Für 2022 sinkt die Steuerbelastung für fast alle von ihnen geringfügig. 80.000 Rentner, die bisher Steuern zahlen mussten, fallen durch den höheren Grundfreibetrag sogar aus der Steuerpflicht heraus.

Steuererklärung 2021

Auch für Rentner gilt gemäß dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz der Abgabestichtag 31.10.2022.

Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater bei der Erklärung helfen lässt, hat Zeit bis Ende August 2023.

Kranken- und Pflegeversicherung

Von der Bruttorente – also auch vom Erhöhungsbetrag – gehen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Im Schnitt sind das etwa 11 %.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann eine deutliche Ersparnis bringen. Alle Rentner, die mindestens zwölf Monate Mitglied in ihrer gesetzlichen Krankenkasse waren, können völlig unbürokratisch und ohne Gesundheitsprüfung in eine andere – womöglich billigere – Kasse wechseln. So spart z.B. ein Rentner in Nordrhein-Westfalen mit einer Bruttorente von 1.500,– € beim Wechsel von der DAK in die BKK Euregio monatlich 8,62 €. Einfach eine neue Kasse wählen – diese erledigt dann die Wechselmodalitäten. Einen Rechner zum Beitragsvergleich finden Sie im Internet unter www.krankenkassen.de.

Wohngeld und Grundsicherung

Rentner, die bislang Wohngeld erhalten haben, erhalten bis zum Ende des Bewilligungszeitraums eine unveränderte Leistung. Eine Neuberechnung innerhalb der Zeitspanne, für die die Leistung bewilligt ist, erfolgt nur, wenn das Einkommen um mindestens 15 % steigt.

Anders ist das bei der Grundsicherung im Alter. Hier gilt: Linke Tasche rein, rechte Tasche raus. 50,– € mehr Rente bedeuten meist 50,– € weniger Grundsicherung.

Bei Rentnern, die mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten (vor allem Pflichtversicherungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten) auf dem Rentenkonto haben, gilt bei der Grundsicherung im Alter allerdings ein Rentenfreibetrag in Höhe von maximal 224,50 € (für 2022). Errechnet wird dieser folgendermaßen: Die ersten 100,– € der gesetzlichen Rente werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet. Von den darüber hinausgehenden Beträgen sind 30 % anrechnungsfrei. Insgesamt wird als Freibetrag maximal die Hälfte des Regelbedarfs für einen Alleinstehenden bei Grundsicherungsleistungen anerkannt.

Rente und Energiekostenzuschuss

Ende September 2022 soll wegen der gestiegenen Energiekosten ein Zuschuss von 300,– € ausgezahlt werden. Diese Energiepreispauschale wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss das Geld an alle Beschäftigten auszahlen, die am 1.9.2022 bei ihnen angestellt waren. Wenn man nicht mehr im September beschäftigt ist oder noch nicht im September, funktioniert die Auszahlung über die Steuererklärung, die man im folgenden Jahr abgibt.

Rentner gehen bei dieser Energiepreispauschale in der Regel leer aus. Es sei denn, sie beziehen – das ist die erste Ausnahme – Wohngeld. Dann erhalten Sie immerhin 270,– € Heizkostenpauschale, bei zwei Personen: 350,– €.

Auch aus diesem Grund lohnt sich derzeit ein Wohngeldantrag mehr denn je, selbst wenn nur ein paar Euro dabei herauskommen. Für Eigentümer nennt sich die Leistung Lastenzuschuss. Ob Anspruch besteht, kann jeder mit Internet-Rechnern prüfen, etwa unter www.biallo.de/wohngeld-rechner/.

Worin besteht die zweite Ausnahme?

Zweite Ausnahme: Auch Rentner, die im September 2022 nebenher erwerbstätig sind, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dafür reicht die Aufnahme eines Mini-Minijobs – etwa als Hausaufgabenhilfe bei der Nachmittagsbetreuung.

Wichtig: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag und lassen Sie den Lohn auf Ihr Girokonto überweisen.

(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/rentenanhebung-erhoeht-diesmal-nicht-die-steuerlast