Über das Produkt
Nie war sie so wertvoll wie heute! Diesen abgewandelten Werbeslogan könnte man durchaus auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung anwenden. Dies gilt insbesondere nach dem jüngsten Rentenpaket. Der Slogan gilt insbesondere für Senioren zwischen 60 und 65 Jahren mit – was in dem Alter ja nicht selten ist – mehr oder weniger starken gesundheitlichen Handicaps. Reichen diese an den Status der Erwerbsminderung heran, so sollten sich die Betroffenen mit den Regelungen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auseinandersetzen. Denn die Vergleichsrechnungen, die Sie in diesem Beitrag finden, zeigen: Die Erwerbsminderungsrente fällt deutlich höher aus als die vorgezogenen Altersruhegelder, die Ältere alternativ dazu beziehen könnten. Dies gilt auch im Vergleich zur beliebtesten Frührente, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die abschlagsfrei gezahlt wird. Die Unterschiede dabei sind so beträchtlich, dass es sich – wenn auch nur geringe Chancen auf Anerkennung der Erwerbsminderung bestehen – lohnt, die Mühen, die mit einem solchen Antrag verbunden sind, auf sich zu nehmen.
Aus dem Inhalt:
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Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente
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Überblick über die Neuregelungen
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Besondere Vorteile für ältere Versicherte
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Anrechenbarer Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente
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Arbeitszeit verkürzen und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen
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Die wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
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Mit freiwilligen Beiträgen Ansprüche sichern?
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Welche Formulare brauche ich zum Rentenantrag?
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Checkliste zum Rentenantrag
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Tipps zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente und zur Begutachtung
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