Rente kann auch im Rentenalter noch durch Pflege erhöht werden

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Die 2017 eingeführte Flexirente sollte den Übergang in den Ruhestand flexibler machen. Diese Möglichkeit wird bislang nur wenig genutzt. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die eine Regelung betrifft, die wohl eher durch ein Versehen des Gesetzgebers geschaffen wurde: Durch einen zeitweisen Verzicht auf 1 % ihrer Rente können pflegende Angehörige, die selbst schon das reguläre Rentenalter erreicht oder überschritten haben, ab dem Juli des Folgejahrs weitere Rentenansprüche erwerben.

Alle Altersrentner können sich statt einer Vollrente für eine beliebig hohe Teilrente in Höhe von 10 % bis 99 % der Vollrente entscheiden. Das gilt seit 2017 und der Gesetzgeber hatte sich erhofft, dass Arbeitnehmer dieses Angebot nutzen würden, um sich gleitend vom Job zu verabschieden.

Diese Hoffnung hat getrogen. Die Teilrente erweist sich auch nach einer Reform von 2017 weitgehend als Ladenhüter – mit einer Ausnahme: Unter Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Partnerin, ihren Partner oder einen pflegebedürftigen Elternteil häuslich pflegen, erfreut sie sich als sogenannte Wunschteilrente zunehmender Beliebtheit.

Genutzt wird diese Variante von Rentnern (vorwiegend von Frauen), die bereits das reguläre Rentenalter überschritten haben und einen Angehörigen pflegen. Die Betroffenen haben sich nach den Daten der Rentenversicherung durchweg für eine Teilrente in Höhe von exakt 99 % der Vollrente entschieden.

Welche Vorteile bringt eine Teilrente?

Leidglich als Teilrentner können die Betroffenen für ihre Pflegetätigkeit weitere Rentenansprüche erwerben – nicht jedoch als Vollrentner. Je nach dem Pflegegrad des Gepflegten können die Betroffenen durch ein Jahr Pflege bis zu etwa einem Entgeltpunkt an Rentenansprüchen erwerben.

Die neuen Rentenansprüche wirken sich ab dem Juli des Folgejahrs auf die Höhe der Altersrente aus. Ein vorübergehender Verzicht auf 1 % der Rente kann damit ab dem Juli des Folgejahrs ein deutliches Rentenplus bringen – und zwar lebenslang.

Den Wechsel in die 99-Prozent-Teilrente können Sie der deutschen Rentenversicherung gegenüber jederzeit in einem formlosen Schreiben erklären. Nach dem Ende der Pflegezeit können Sie sofort wieder in die Vollrente wechseln.

(MS)

URL:
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