Hinzuverdienst zur Rente 2022: Corona-Sonderregel läuft weiter

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Auch im Jahr 2022 lohnt es sich für Frührentner, ihre Rente aufzubessern: Die wegen Corona erhöhte Hinzuverdienstgrenze wurde verlängert.

Rentner, die ihr reguläres Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch im Jahr 2022 bis zu 46.060,-€ hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Der Bundestag hat am 18.11.2021 eine Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022 beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner Ende 2020 von bislang 6.300,-€ im Jahr deutlich angehoben. Im Jahr 2020 betrug sie 44.590,-€. 2021 stieg sie auf 46.060,-€. Damit soll für Frührentner ein Anreiz geschaffen werden, weiterzuarbeiten – vor allem im Gesundheitswesen.

Wer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht (aktuell: mit 65 Jahren und 9 Monaten für Jahrgang 1955), darf seinen Verdienst ohne Rentenabzüge behalten.

Höhere Hinzuverdienstgrenze und keine Deckelung für vorgezogene Altersrenten

Jahreseinkünfte bis 46.060,-€ führen somit auch im Jahr 2022 nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Im Dezember 2020 hatten Bundestag und Bundesrat die kräftige Anhebung der Hinzuverdienstgrenze beschlossen, um die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt zu erleichtern.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen.

Geregelt wird das in § 302 Absatz 8 SGB VI. Danach gilt für § 34 SGB VI mit den Regelungen über den bisherigen Hinzuverdienst im Jahr 2021 die Ausnahmeregelung, dass der Betrag von 6.300,-€ auf den Betrag von 46.060,-€ erhöht wird und der Hinzuverdienstdeckel dabei keine Anwendung findet.

Dieser Hinzuverdienstdeckel soll verhindern, dass die Summe von Frührente und Hinzuverdienst höher als das jeweils höchste Einkommen aus den letzten Jahren ausfällt. Im Jahr 2021 und bereits im Jahr 2020 ist das jedoch möglich. So darf eine Kombination aus voller Frührente und Hinzuverdienst durchaus über dem letzten Bruttogehalt liegen.

Tatsächlich gilt die deutliche Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auch für Frührentner, die in der Corona-Krise beispielsweise nicht als Pflegekräfte arbeiten.

Der kleine Rentenratgeber und Die Rentenlücke schließen mit ausführlichen Informationen und Tipps zur gesetzlichen Rente und zu den zusätzlichen Renten.

Wer von der hohen Hinzuverdienstgrenze profitiert

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Frührentner mit vorgezogener Altersrente. Auch wer erst im Jahr 2022 in Frührente geht, profitiert davon. Sofern er im Jahr 2022 nicht mehr als 46.060,-€ verdient, erhält er neben diesem Hinzuverdienst die volle Frührente.

Im Bestfall lässt sich die volle Frührente sogar mit vollem Gehalt kombinieren. Die Kombination aus Vollrente und Vollzeitgehalt ist im Jahr 2022 somit außer für Regelaltersrentner auch für Frührentner möglich.

Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsrenten oder bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/rente-corona-sonderregelung-laeuft-aus-rentenkuerzung-droht