Neue Klage wegen Rentenbesteuerung anhängig

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Die höhere Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005 wird die Gerichte noch lange beschäftigen. Jetzt klagt erstmals ein ehemaliger Arbeitnehmer vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 K 266/06.

Der Kläger hat während seiner Berufstätigkeit zunächst fast acht Jahre als Angestellter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Nach seiner Ernennung zum Beamten hat er 36 Jahre lang - ohne steuerfreien Arbeitgeberanteil - freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Da er bereits mit seinen anderen Versicherungsbeiträgen den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft hat, haben sich die freiwilligen Beiträge steuerlich nicht ausgewirkt und wurden somit aus voll versteuertem Einkommen bezahlt.

Dass auch der Anteil seiner Rente, der auf diesen freiwilligen Beiträgen beruht, mit dem höheren Besteuerungsanteil von 50% und nicht mit dem geringeren Ertragsanteil steuerpflichtig ist, verstößt gegen das Verbot der Doppelbesteuerung und ist deshalb verfassungswidrig, so die Argumentation des Steuerzahlers. Unter www.rentenbesteuerung-2005.de hat der Kläger eine Internetseite eingerichtet, auf der Sie die Klageschrift und weitere Dokumente zu seinem Fall nachlesen können.

Steuertipp
In vergleichbaren Fällen sollten Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und unter Hinweis auf die Klage beim Finanzgericht Baden-Württemberg Ruhen des Einspruch-Verfahrens beantragen. Ob das Finanzamt der Verfahrensruhe zustimmt, ist derzeit allerdings noch unsicher.
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