Musterprozess zur Rentenbesteuerung

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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt vor dem Finanzgericht Münster einen Musterprozess mit dem Ziel, eine verfassungsgemäße Besteuerung von Renten zu erreichen (14 K 2406/06 E).

Der Kläger war während seiner Tätigkeit als selbstständiger Wirtschaftsprüfer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) freiwillig versichert. Seine Beiträge entrichtete er im Wesentlichen aus versteuertem Einkommen, da sie den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei weitem überstiegen. Ab 2005 erhält der Kläger nunmehr Rentenbezüge, die das zuständige Finanzamt gemäß den Regelungen für das Alterseinkünftegesetzes zur Hälfte in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage des Klägers einbezieht. Dadurch ergibt sich nach Ansicht des DStV eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung: Die Beiträge wurden aus versteuertem Einkommen entrichtet und die Bezüge müssen nochmals zu 50% versteuert werden. In der Klage wird angeregt, das Alterseinkünftegesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen.

Steuerpflichtige, die vom Alterseinkünftegesetz in entsprechender Weise betroffen sind und bereits Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben, haben keinen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens. Es sollte aber unter Hinweis auf die nunmehr anhängige Klage eine einvernehmliche Lösung mit dem zuständigen Finanzamt möglich sein.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Pressemitteilung P 24/06 vom 16.6.2006

URL:
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