Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente: Antworten zu häufig gestellten Fragen
Ein paar hundert Euro mehr in der Haushaltskasse freut auch Rentenbeziehende.

Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente: Antworten zu häufig gestellten Fragen

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46.060,– € brutto dürfen Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegelds hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Im Gegenteil: Sie erhöhen ihre Rente noch. Die hohe Hinzuverdienstgrenze eröffnet interessante Handlungs-Optionen für rentennahe Jahrgänge.

Viele Frührentner zwischen 63 und 66 Jahren und auch Arbeitnehmer in eben diesem Alter, die bislang eigentlich noch gar nicht an einen Rentenantrag gedacht haben, stehen nun vor zahlreichen kniffligen Fragen. Wir geben konkrete Antworten.

Ich bin 61 Jahre alt und erhalte eine Schwerbehindertenrente in Höhe von nur 900,– €. Ich könnte bei meinem Ex-Arbeitgeber eine halbe Stelle mit einem Bruttoverdienst von 2.000,– € erhalten. Was bringt mir das?

Das bringt Ihnen erhebliche Vorteile. Zum einen stehen Sie dann finanziell aktuell recht gut da und können vielleicht sogar Rücklagen für später bilden. Immerhin würde Ihnen der Job bei Steuerklasse IV netto knapp 1.440,– € monatlich bringen. Zusammen mit der Rente kämen Sie dann auf mehr als 2.300,– €. Ihre aktuelle Rente würde, wegen der im Jahr 2022 recht hohen Hinzuverdienstgrenze ungekürzt bleiben. Das wird voraussichtlich – nach den bisher bekannten Plänen der Ampel-Koalition – auch in den kommenden Jahren so bleiben. Sie sollten allerdings gut 1.000,– € fürs Finanzamt zurücklegen, da auch die Rente zum größeren Teil steuerpflichtig ist.

Wie wirkt sich meine Erwerbstätigkeit auf meine spätere Rente aus?

Ihre Beschäftigung ist weiterhin rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie erwerben weitere Rentenpunkte (genauer gesagt: Entgeltpunkte). Bei einem Bruttoentgelt von 2.000,– € erwerben Sie – großzügig gerundet – pro Jahr gut 0,6 Entgeltpunkte. Diese werden Ihnen bei Erreichen Ihres regulären Rentenalters gutgeschrieben. Nehmen wir an, Sie sind 1960 geboren, dann würden Sie die reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und fünf Monaten erreichen. Ab dem Folgemonat profitieren Sie von Ihren neuen Rentenpunkten. Das könnten – wenn Sie bis dahin weiterarbeiten – drei Punkte sein. Nach dem aktuellen Rentenwert wären das gut 100,– €. Doch bis dahin wird es deutlich mehr sein, weil der Wert der Rentenpunkte jedes Jahr steigt. 2022 wird etwa in den alten Bundesländern ein Anstieg um 4,4 % erwartet, in den neuen Ländern wird es wohl noch etwas mehr sein.

Muss ich die Rentenversicherung um Erlaubnis fragen, wenn ich als (Früh-) Rentner nochmals eine Beschäftigung aufnehmen?

Nein. Eine Erlaubnis brauchen Sie bei Bezug einer Altersrente nicht. Sie müssen die Beschäftigungsaufnahme allerdings der Rentenversicherung mitteilen. Das geht formlos per Brief. Ihr Schreiben sollte dabei enthalten: Ihren Namen und Anschrift und Ihre Rentenversicherungsnummer, sowie die Höhe Ihres Arbeitsentgelts und die voraussichtliche Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Ich bin 64 Jahre alt und bin noch in einem unbefristeten vollen Job. Kann ich nun gleichzeitig Rente erhalten? Ich erfülle die Voraussetzungen für die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Um in Rente zu gehen, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgeben. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllen, können Sie dieses erhalten – egal ob Sie noch beschäftigt sind oder nicht. Sie müssen dafür nur einen Rentenantrag stellen. Sie können dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Durch das Beschäftigungsverhältnis erwerben Sie auch noch weitere Rentenansprüche, die Ihnen – soweit sie jetzt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen – nach Erreichen des regulären Rentenalters gutgeschrieben werden.

Ich bin 63 Jahre alt, noch unbefristet beschäftigt, könnte aber mit 10,8 Prozent Rentenabschlag die Altersrente für langjährig Beschäftigte erhalten. Lohnt sich für mich die Kombination von Job und Rente?

Da müssen Sie Vor- und Nachteile abwägen. Wenn Sie ohne Rentenbezug bis zum regulären Rentenalter weiterarbeiten, verzichten Sie in der Zeit bis zu Ihrem regulären Rentenalter auf die Altersrente. Das reguläre Rentenalter erreichen Sie mit genau 66 Jahren. Ihnen entgehen also 36 Monatsrenten, wenn Sie auf den Rentenantrag verzichten. Andererseits vermeiden Sie die bis zu Ihrem Lebensende anfallenden Rentenabschläge in Höhe von 10,8 %. In jedem Fall müssen Sie schon recht alt werden, wenn sich für Sie der Verzicht auf den Rentenantrag lohnen soll. Freilich muss die geminderte Rente dauerhaft zum Leben reichen.

Mein jährliches Arbeitsentgelt beläuft sich voraussichtlich auf 55.000,– €. Muss ich mit einer Kürzung meines vorgezogenen Altersruhegeldes rechnen?

Ja. Die Kürzung wird aber moderat sein. Erlaubt sind für Sie 46.060,– € brutto. Damit liegen Sie 8.940,– € über dieser Grenze. Aufgeteilt auf 12 Monate sind das 745,– €. 40 % hiervon werden auf Ihre Altersrente angerechnet. Das sind 298,– €. Um diesen Betrag wird Ihre monatliche Bruttorente – also die Rente vor dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge – gekürzt. Das bedeutet aber auch: Diesen Teil der Rente beziehen Sie dann noch gar nicht. Hierauf fallen deshalb später – nach dem Bezug der vollen Rente – keine Rentenabschläge an.

Ich bin 67 Jahre alt und weiterhin neben meiner Rente beschäftigt. Muss ich meinen Verdienst der Rentenversicherung melden?

Nein. Nach Erreichen der regulären Altersgrenze spielt es für die Deutsche Rentenversicherung keine Rolle, ob Sie neben der Rente noch einen Hinzuverdienst erzielen. Die Rente kann sich hierdurch nicht mindern und melden müssen Sie auch nichts.

Wichtig: Sie können Ihre Rente durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nochmals steigern. Dafür müssen Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit Ihrer Beschäftigung verzichten. Das geht ganz einfach durch eine Erklärung Ihrem Arbeitgeber gegenüber. Dieser führt dann für Sie dann die vollen Beiträge (also 18,6 %) an die deutsche Rentenversicherung ab. Die Folge für Sie: Ihre Rente steigt dann ab dem 1.Juli des Folgejahrs deutlich.

Wenn Sie dem Arbeitgeber gegenüber keine Erklärung abgeben, bleibt die Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Dann führt dieser nur seinen Beitragsanteil – also 9,3 % – ab. Diese Beiträge werden dann aber nicht Ihnen gutgeschrieben, sondern fließen in die allgemeine Rentenkasse.

Ich bin Erwerbsminderungsrentner. Gelten die großzügigen Hinzuverdienstregelungen auch für mich?

Nein. Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für Sie – wie bisher schon – die jährliche Obergrenze von 6.300,– €. Zudem haben Sie dann eine verschärfte Mitteilungspflicht gegenüber der Rentenversicherung, denn durch das Ausüben einer Beschäftigung oder Tätigkeit neben der Rente ist unter Umständen die Geschäftsgrundlage der Rente infrage gestellt.

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft regelmäßig, ob die von EM-Rentnerinnen und -Rentnern ausgeübte Erwerbstätigkeit im Rahmen des der Bewilligung der Rente zugrundeliegenden Restleistungsvermögens erfolgt. Denn die Erwerbsfähigkeit ist nach dem Gesetz nur dann voll gemindert, wenn jemand täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann. Ein Minijob gilt im Regelfall allerdings als unproblematisch.

(MS)

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