Frührente nach 45 Berufsjahren weiterhin beliebt

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Wer 45 Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann derzeit mit 64 in Rente gehen – zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter und ohne Rentenabschläge. Das kann bei zwanzigjährigem Bezug einer durchschnittlichen Rente ein Rentenplus von rund 25.000,– € bringen. Daher erfreut sich diese Frührente nach wie vor großer Beliebtheit.

Insgesamt gingen 2021 knapp 860.000 Senioren in Altersrente. 31 % hiervon – etwa 270.000 – nutzten dabei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nach wie vor wird deutlich: Diese besondere Rente ist nicht allein für Männer, sondern auch für Frauen höchst interessant. Immerhin 119.000 Frauen gingen 2021 über diese Rente in den Ruhestand – bei den Männern waren es 150.000.

Wie zahlt sich Kindererziehung bei der Rente aus?

Dass viele Frauen die recht hohen Hürden für diese Frührente erfüllen, liegt an den sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten. Pro Kind werden dem erziehenden Elternteil zehn Jahre dieser Zeiten anerkannt. Bei mehreren Kindern zählt in der Regel die Zeit bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Diese Zeiten zählen vollwertig mit, wenn geprüft wird, ob die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist. Frauen mit mehreren Kindern, die in einem gewissen zeitlichen Abstand zur Welt kommen, kommen allein durch ihre Kinder unter Umständen auf 20 anerkannte Versicherungsjahre.

Wichtig: Vorteile bei der Wartezeit bringen diese Berücksichtigungszeiten nur dann, wenn die entsprechenden Jahre nicht bereits anderweitig mit anerkannten Versicherungszeiten (etwa Beschäftigungszeiten) gefüllt sind. Also handelt es sich im Hinblick auf die Rentenanwartschaft vorrangig um eine Regelung zur Schließung von Versicherungslücken.

Eltern sollten sich frühzeitig Kinderberücksichtigungszeiten auf ihrem Rentenkonto eintragen lassen. Hierfür sollte ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbart werden. Soweit die Kinderberücksichtigungszeiten auf dem Rentenkonto eingetragen sind, lässt sich besser kalkulieren, ob später – etwa im Alter von 65 Jahren – die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist. Gegebenenfalls kann es sich lohnen, zudem noch frühzeitig – vor dem 45. Geburtstag – freiwillige Beiträge für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und in manchen Fällen auch für überlange Studienzeiten nachzuzahlen. Auch solche Nachzahlungen können dabei helfen, später die geforderten 45 Versicherungsjahre zu erfüllen. Das kann ebenfalls bei einem Beratungstermin geklärt werden.

Wie verhält es sich bei Arbeitslosigkeit?

Für rentennahe Jahrgänge ist ein anderes Thema häufig von Bedeutung: Nach wie vor beziehen viele Senioren vor dem Renteneintritt mehr oder weniger lange (maximal zwei Jahre lang) die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld. Soweit Zeiten des ALG-Bezugs in die letzten beiden Jahre vor dem Rentenantrag fallen, zählen diese allerdings nicht mit, wenn es um die 45-jährige Wartezeit für die besondere Rente geht.

Vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit sollten ältere Arbeitnehmer einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung ausmachen, um abzuklären, ob bislang bereits die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so kommt ggf. die Minijob-Lösung infrage. Die Zeit, in der ein versicherungspflichtiger Minijob ausgeübt wird – und das ist auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld möglich –, zählt nämlich für die Rente als vollwertige Versicherungszeit. Die rechtzeitige Aufnahme eines Minijobs kann damit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verhelfen.

(MS)

URL:
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