Doppelbesteuerung der Rente: Steuerzahlerbund sucht Musterkläger

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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen e.V. sucht Musterkläger für eine Klage, mit der er gegen eine mögliche Doppelbesteuerung von Rentnern vorgehen will.

Wer 2018 in Rente gehe und Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk beziehe, müsse 76 Prozent dieser Bezüge versteuern, erläutert der BdSt. Während Senioren, die 2005 oder früher in Rente gingen, noch einen steuerfreien Anteil von 50 Prozent erhalten hätten, seien es aktuell also nur noch 24 Prozent. Gerade dieser steuerfreie Anteil sei für die Besteuerung jedoch wesentlich, da er lebenslänglich mitgenommen werde und selbst bei späteren Rentensteigerungen unverändert bleibe.

Je später der Renteneintritt erfolgt, um so wahrscheinlicher wird aus Sicht des BdSt ein möglicher Fall der Doppelbesteuerung. Dies sei beispielsweise möglich, wenn die Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen.

Das dürfe aber nicht sein, betont der BdSt Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf «die klare Linie des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes». Aus Sicht des BdSt sollten daher neuere Konstellationen – bei denen erst seit kurzem eine Rente ausgezahlt wird – gerichtlich überprüft werden. Dazu sucht der Steuerzahlerbund passende Musterkläger, die gemeinsam mit ihm bereit sind, die Rechtsfrage klären zu lassen.

Folgende Konstellationen kommen laut BdSt für einen Musterprozess in Betracht:

  • Gewerbetreibende/Freiberufler mit Rentenbeginn 2017

  • über mehrere Jahrzehnte hohe Vorsorgeaufwendungen in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze und/oder weitere freiwillige Einzahlungen

  • durchgehender Versicherungsverlauf

  • möglichst im Besitz aller Steuerbescheide seit der Einzahlungsphase

Bei Arbeitnehmern rechnet der BdSt mit erfolgsversprechenden Verfahren ab Rentenbeginn 2018.

(Quelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 24.01.2018)

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