Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Frauenanteil nach wie vor erstaunlich hoch

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Mehr als jede vierte Neu-Rentnerin des Jahres 2018 erhielt die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Der Frauenanteil ist damit weiterhin deutlich höher als vom Gesetzgeber erwartet.

2018 traten rund 784.000 Versicherte in die Altersrente. Rund 244.000 von ihnen, das sind 31,1 %, erhielten dabei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersgrenze für dieses Altersruhegeld steigt von Jahrgang zu Jahrgang an. Für den Jahrgang 1956 liegt sie bereits bei 63 Jahren und acht Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann wieder die 65-Jahres-Grenze. Die reguläre Altersrente gibt es für diesen Jahrgang erst ab 67 Jahren.

Besonders häufig wird die abschlagsfreie Frührente in den neuen Bundesländern beantragt. Hier liegt deren Anteil unter den Rentenzugängen bei 42 %, im Westen dagegen bei 28,5 %. Erstaunlich – und so vom Gesetzgeber nicht erwartet – ist die hohe Quote dieser Rente bei Frauen: Immerhin 26,7 % der 2018 in Rente gegangenen weiblichen Versicherten wurde dieses Ruhegeld bewilligt.

Bei den männlichen Versicherten waren es 36 %. Der trotz der hohen Anwartschafts-Hürde beträchtliche Frauenanteil dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass die bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes (bzw. bei mehreren Kindern: bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes) dauernde Kinderberücksichtigungszeit hier als vollwertige Versicherungszeit anerkannt wird.

Rentenberater erleben immer wieder, dass ältere Arbeitnehmerinnen aufgrund der in der Renteninformation und auch der in der ausführlicheren Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesenen Daten gar nicht auf die Idee kommen, dass sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten können. Dies liegt ganz einfach daran, dass Kinderberücksichtigungszeiten, die bei mehreren Kindern durchaus 20 oder mehr Versicherungsjahre umfassen können, auf dem Rentenkonto nicht registriert sind.

Dem liegt dabei kein Fehler der Versicherung zugrunde, denn diese Zeiten werden nur auf Antrag im Rentenverlauf eingetragen. Dabei ist keine Frist zu beachten. Sie können also auch noch bei der endgültigen Kontenklärung kurz vor dem Rentenantrag eingetragen werden.

Sinnvoll ist es jedoch, die Eintragung spätestens beim zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes vornehmen zu lassen. Hierzu macht man am besten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aus.

Häufig Renten mit Abschlägen

Die anderen noch verbliebenen Altersruhegelder werden überwiegend nur mit deutlichen Rentenabschlägen gezahlt. Die Altersrente für langjährig Versicherte (ohne den Zusatz "besonders") gibt es nach mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 Jahren. Wer 1955 geboren wurde, konnte diese Altersrente im letzten Jahr mit einem Abschlag von 9,9 % beziehen – bei einem Renteneintritt mit 63.

Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1.000,– € erworben hatte, bekam als Rente also brutto nur 901,– €. 18,5 % aller Rentenzugänge entfielen 2018 auf diese Frührente, im Osten waren es 25,8 %. Genauso hoch (oder besser: niedrig) war in den neuen Bundesländern der Anteil derjenigen, die die reguläre Altersrente in Anspruch genommen haben. Im Westen war deren Anteil fast doppelt so hoch.

Nach wie vor flüchten in den neuen Ländern viele ältere Arbeitnehmer angesichts der dort schlechteren Arbeitsmarktsituation in die Frührente – selbst wenn es diese nur zum Preis hoher Abschläge gibt.

(MS)

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