Als Rentner im Ausland leben: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

 - 

Grundsätzlich muss jeder Rentner, der im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen kann es geben, wenn es zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das festlegt, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutschen Renteneinkünfte hat.

Das Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Auslandsrentner zuständig ist, hat dazu eine Liste vorgelegt.

Keine Steuererklärung müssen Rentner abgeben, die ihren Wohnsitz ausschließlich in einem der folgenden Länder haben:

Albanien

Aserbaidschan

Bolivien

Bosnien-Herzegowina

Ceuta

Ecuador

Elfenbeinküste

Estland

Frankreich

Griechenland

Indien

Iran

Island

Israel

Jamaika

Kosovo

Kuweit

Lettland

Litauen

Marokko

Melilla

Moldau

Mongolei

Russische Föderation

Serbien

Montenegro

Slowakei

Slowenien

Sri Lanka

Thailand

Tschechien

Venezuela

Vereinigte Staaten von Amerika

Vietnam

Das Finanzamt darf Sie trotz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, müssen Sie dieser nachkommen und eine Steuererklärung abgeben.

auch interessant:

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/als-rentner-im-ausland-leben-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben