Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Einlösung ist nicht steuerbar!

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Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Das gilt auch bei der Einlösung innerhalb eines Jahres.

Im entschiedenen Fall hatte die Kläger Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erworben und sich das verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb physisch aushändigen lassen. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Dagegen wehrten sich die Anleger vor Gericht – mit Erfolg:

Nach dem Urteil des BFH haben die Kläger durch die innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfolgte Einlösung mit Auslieferung des physischen Goldes keine Veräußerung im Sinne des Einkommensteuergesetzes verwirklicht.

Da die Kläger nur ihren verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes eingelöst und gegen Rückgabe der Inhaberschuldverschreibungen ihr Gold empfangen haben, fehle es an der entgeltlichen Übertragung der angeschafften Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kläger habe sich nicht gesteigert, da sie auch danach das Risiko eines fallenden Goldpreises trugen. Das ausgelieferte Gold befand sich im Eigentum der Kläger und wurde in ihrem Bankdepot verwahrt. Eine Veräußerung des gelieferten Goldes habe nicht stattgefunden (BFH-Urteil vom 6.2.2018, Az. IX R 33/17).

2015: Urteil zu Umtausch und Veräußerung nach Ablauf eines Jahres

Schon 2015 hatten sich die BFH-Richter mit Gewinnen aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen beschäftigt. Damals war allerdings zwischen Erwerb und Eintausch ein Jahr vergangen.

Tenor damals: Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen führt nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen, da die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung, die Lieferung physischen Goldes. Der Anspruch auf Lieferung von Gold wird auch nicht dadurch zu einer Kapitalforderung, dass eine Vielzahl von Anlegern Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt gehandelt haben.

Im Ergebnis stellte der BFH damals den Erwerb sowie die Einlösung oder den Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen dem unmittelbaren Erwerb oder Verkauf physischen Goldes gleich. Derartige Goldgeschäfte sind stets private Veräußerungsgeschäfte, mit der Folge, dass der Gewinn nach Ablauf eines Jahres zwischen Anschaffung und Veräußerung bzw. Einlösung nicht steuerbar ist (BFH-Urteile vom 12.5.2015, Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14).

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