Preissteigerungen: EZB berechnet Inflation auf neue Weise

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Die Europäische Zentralbank (EZB) toleriert vorübergehend Teuerungsraten von über zwei Prozent und modifiziert die Berechnung zur Preisinflation.

Für die Euro-Zone gilt künftig ein mittelfristiges Inflationsziel von zwei Prozent pro Jahr. Ab sofort werden vorübergehende Überschreitungen dieses Werts toleriert, um eine relative Preisstabilität zu gewährleisten. Indem die Währungshüter der EZB die Zwei-Prozent-Marke nun nicht mehr als Deckel definieren, sondern das Inflationsziel – wie sie etwas kryptisch formulieren – "symmetrisch" auslegen, vernachlässigen sie laut Kritikern ihre wesentliche Aufgabe, zu hohe Preissteigerungen geldmarktpolitisch zu verhindern.

Die Tauben pfeifen es von den Dächern

Die zunehmende Toleranz gegenüber steigenden Inflationsraten verheißt nichts Gutes für unsere Portemonaies. Mit der aktuellen Strategieänderung hin zu einer noch expansiveren Geldpolitik entfernen sich Europas Währungshüter von den Prinzipien der Geldwertstabilität. Dieses Vorgehen dient dazu, mit günstigem Geld die Wirtschaft weiterhin anzukurbeln und vor allem dazu, ihre seit 2012 betriebene Niedrigzinspolitik nicht entschärfen zu müssen, die vielen Verbrauchern, Mietern und Sparern große Sorgen bereitet. Auch Banken, Versicherer und die Sozialsysteme leiden unter den mittlerweile negativen Guthabenzinsen, die sie für höhere Kapitalsummen bezahlen müssen. Doch nach diesem EZB-Beschluss könnten Strafzinsen den Sparern noch länger zu schaffen machen als befürchtet.

Da ein stabiler Geldwert die Voraussetzung für wirtschaftlich, politisch und sozial stabile Gesellschaften bildet, könnte die Lockerung der langfristigen Inflationsbegrenzung von Euro-Staaten, deren finanzielle Funktionsfähigkeit von den Anleihekäufen der EZB abhängen, als Signal verstanden werden, dass die EZB eher auf die leichte Finanzierbarkeit hoher Staatsschulden schaut als auf soliden Werterhalt des Geldes. Damit riskiert sie eine zunehmend bedenkenlose Verschuldung.

Neue Inflationsberechnung

Die geänderte Leitlinie der Zentralbank hat zwei weitere Gründe. Erstens möchte die EZB aus jahrzehntelanger Furcht vor der Deflation einen Sicherheitsabstand gegenüber einem sinkenden Preisniveau bewirken. Zweitens verzerrt die ausgewiesene Inflationsrate die tatsächliche Geldentwertung nach unten, weil sie Qualitätsverbesserungen von Gütern und Dienstleistungen unzureichend berücksichtigt und bestimmte Kostentreiber gar nicht einkalkuliert.

Deshalb werden im Warenkorb, der zur Berechnung der Inflationsrate dient, neben den Mieten künftig auch die Kosten selbst genutzten Wohneigentums berücksichtigt. Diese Änderung der Statistik dürfte die Inflationsrate um rund 0,2 Prozentpunkte in die Höhe treiben.

Des einen Leid, des anderen Freud

Magerzinsen und steigende Preise sind Gift für verzinsliche Kapitalanlagen wie Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Anleihen.

Immobilien profitieren hingegen dreifach: durch günstige Finanzierungen, überdurchschnittliche Wertgewinne und steigende Mieten.

Aktien versprechen laufende Dividendenerträge und erreichen bei steigenden Preisen und fehlenden Anlagealternativen immer höhere Höchststände. Der Strategiewechsel der EZB in Richtung zunehmende Lockerung der Geldmärkte signalisiert den Aktienmärkten, dass die monetären Bedingungen für hohe Kurse weiterhin bestehen. Dafür sprechen auch die zu erwartenden Umsatzerhöhungen, die börsliche Unternehmensbeteiligungen fundamental stützen und weitere Kurssteigerungen rechtfertigen.

Gold gilt traditionell als solide Versicherung gegen schleichende Geldentwertung. Nicht zufällig stieg der Goldpreis am Tag der Verkündung des Fortbestehens der ultraexpansiven EZB-Politik zeitweise auf 1.817,64 Dollar je Feinunze (31,1 Gramm) Gold.

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(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/finanzen/preissteigerungen-ezb-berechnet-inflation-auf-neue-weise