Negativzinsen für unzulässig erklärt
Wechseln Sie bei Negativzinsen oder Verwahrentgelten Ihre Bank.

Negativzinsen für unzulässig erklärt

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Das Landgericht Berlin hält Negativzinsen für unzulässig. Sparer können Strafzinsen vermeiden, indem sie die Bank wechseln.

Aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verbot das Landgericht Berlin der Sparda-Bank Berlin Negativzinsen und Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten (LG Berlin, Urteil vom 28.10.2021, Az. 16 O 43/21, nicht rechtskräftig).

Die Bank verlangte für Giro-Guthaben über 25.000,- € und für SpardaCash-Guthaben über 50.000,- € 0,5 % pro Jahr. Das sei eine unzulässige Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Kunden, befand das Gericht und verurteilte die Bank dazu, ihren Kunden alle Gebühren zu erstatten.

Die Sparda-Bank kündigte bereits Rechtsmittel an und beabsichtigt wohl, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, denn die Rechtslage bei Negativzinsen und Verwahrentgelten auf Giro- und Tagesgeldkonten ist derzeit heftig umstritten.

News Strafzinsen: Immer mehr Sparer betroffen

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Wo gibt es noch Zinsen fürs Ersparte?

Für Sparerinnen und Sparer, die keine Minuszinsen zahlen möchten, gibt es Alternativen: Wechseln Sie zu einer Direktbank. Hier gibt es meist noch Zinsen. Sparwillige, die ihr Geld bei einer deutschen Bank anlegen wollen, können das laut Stiftung Warentest noch bei der Ford-Bank Ford Money tun.

Ansonsten bieten vor allem ausländische Banken Tagesgeldkonten an, bei denen Sie für täglich verfügbare Gelder noch Zinsen bekommen – wenn auch äußerst magere. Viele Angebote sind ausschließlich über Zinsportale wie Check24, Weltsparen oder Zinspilot erreichbar.

Achten Sie auf die deutsche Einlagensicherung, dann ist Ihr Geld bis 100.000,- € sicher.

(MS)

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