Handy am Steuer: 21 Monate Haft nach tödlichem Unfall

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Solange der Wagen fährt und der Motor noch an ist, ist die Nutzung eines Handys oder Tablets – ohne Freisprechanlage – verboten. Wer hiergegen verstößt, muss in jedem Fall ein Bußgeld zahlen und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Hat der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Unfallfolgen, so fällt das Bußgeld höher aus, zudem winkt ein Fahrverbot.

Doch diese rechtlichen Konsequenzen sind Kleinigkeiten, wenn man sich einen Fall anschaut, über den das Landgericht Paderborn und zuletzt das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatten. Die durch das Tippen läppischer Whatsapp-Nachrichten verursachte Unaufmerksamkeit eines Autofahrers hatte den Tod einer Mutter und schwerste Verletzungen ihrer beiden Kinder zur Folge. Der Autofahrer muss sein Leben lang mit dieser Schuld leben und wurde zudem mit einer 21-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung belegt.

Wie geschah der Unfall?

Der Unfall ereignete sich am 19.4.2019, mittags, bei guten Sichtverhältnissen. Der angeklagte Fahrer war auf der ihm bekannten Straße zu schnell unterwegs – mit 85 km/h bis 100 km/h statt der erlaubten 70 km/h. Doch dies war für den Unfall nicht ausschlaggebend, sondern eine Whatsapp-Kommunikation, die das Landgericht Paderborn in Auswertung der Smartphone-Daten des Angeklagten folgendermaßen wiedergibt: »Um 13:15:56 Uhr erhielt der Angeklagte eine Whatsapp-Nachricht von seiner damaligen Freundin mit dem Inhalt »Voll« sowie um 13:16:07 Uhr eine weitere Nachricht mit dem Inhalt »Anstrengend Fuß tut weh«. Der Angeklagte las die Nachrichten und antwortete auf diese um 13:17:17 Uhr mit der Antwort »Oh blöd« und legte das Handy wieder in die Mittelkonsole seines Fahrzeuges.

Was danach geschah, fasst das Gericht so zusammen: »Als er wieder aufschaute, bemerkte er die vor ihm fahrenden Geschädigten zu spät, versuchte noch abzubremsen, kollidierte aber noch mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h bis 98 km/h. Lapidar stellt das Landgericht Paderborn fest: »Wäre der Angeklagte nicht durch sein Mobiltelefon abgelenkt gewesen und hätte er einfach nur auf die Straße geschaut, wäre der Unfall für ihn vermeidbar gewesen.«

Ist das Urteil zu hart?

21 Monate Haft hielt das Oberlandesgericht Hamm nun in einem rechtskräftigen Urteil für angemessen – ohne Bewährung. Eine Strafaussetzung zur Bewährung würde bei der Bevölkerung »auf völliges Unverständnis stoßen und deren Rechtsgefühl und Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen«, hatte bereits die Vorinstanz befunden.

Die Gerichte hoffen wohl auch auf die erzieherische Wirkung der Urteile. Immerhin gehöre »der telefonierende und der Kurznachrichten eintippende Fahrzeugführer mit dem Mobiltelefon in der Hand bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen«.

(MS)

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