Gesundheitskosten: Belastungsgrenze überwinden und Geld sparen

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Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Kosten für Zahnersatz und die Fahrt zum Arzt können Sie steuermindernd geltend machen – allerdings erst ab der individuellen Belastungsgrenze. Wie ist sie zu berechnen? Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen noch in diesem Jahr?

Das Leben bringt viele außergewöhnliche Situationen mit sich. Deshalb dürfen Sie außergewöhnliche Belastungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen liegen nur dann vor, wenn die Ausgaben außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen, notwendig und angemessen sind sowie eine finanzielle Belastung für Sie darstellen.

Von der Summe Ihrer gesamten außergewöhnlichen Belastungen, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrags müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen allein tragen.

Krankheitskosten: Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrem Familienstand und Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte.

So hoch ist Ihre zumutbare Belastung (in Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte)

Sie haben

Sie haben einen Gesamtbetrag der Einkünfte

bis 15.340,– €

über 15.340,– € bis 51.130,– €

über 51.130,– €

kein Kind und es gilt der

Grundtarif

5 %

6 %

7 %

Splittingtarif

4 %

5 %

6 %

ein oder zwei Kinder

2 %

3 %

4 %

drei oder mehr Kinder

1 %

1 %

2 %

Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden für die Berechnung der zumutbaren Belastung nicht in den Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Kapitalerträge in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, um zum Beispiel einen nicht ausgeschöpften Sparer-Freibetrag geltend zu machen.

Die Höhe Ihrer zumutbaren Belastung sollten Sie kennen. Nur dann wissen Sie, ob sich Ihre außergewöhnlichen Belastungen überhaupt auswirken und es sich lohnt, noch fehlende Belege zu besorgen.

Wie wird die individuelle Belastungsgrenze berechnet?

Bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung zählt jedes Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder haben. Dabei reicht ein halber Freibetrag für Kinder oder auch Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder für nur einen Monat bereits aus. Ändert sich die Zahl der Kinder während des Jahres, gelten die günstigeren Prozentsätze.

Bei kinderlosen Paaren, die verheiratet sind und sich im Laufe des Jahres trennen oder im Laufe des Jahres heiraten, verwendet das Finanzamt die Prozentsätze für Verheiratete (Splittingtarif).

Was entscheidet über die Höhe der zumutbaren Belastung?

Die Ermittlung der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei der Zusammenveranlagung zählt der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte.

Der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte ist bei Ehegatten auch dann zugrunde zu legen, wenn nur ein Ehegatte die außergewöhnlichen Belastungen getragen hat, weil zum Beispiel nur er im Rahmen des Elternunterhalts Pflegekosten getragen hat.

Was können Sie tun, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu nehmen?

Erstens: Konzentrieren Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich sollten Sie etwa den Kauf der neuen Brille und die geplante Zahnsanierung in ein Kalenderjahr legen.

Zweitens: Platzieren Sie Zahlungen um die Jahreswende gezielt im alten bzw. neuen Jahr.

Drittens: Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob sich Ihre zumutbare Belastung verringert, wenn Sie Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte ein wenig senken, zum Beispiel durch weitere Werbungskosten.

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(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/finanzen/gesundheitskosten-belastungsgrenze-ausreizen-und-geld-sparen