Bundestagswahl 2021: Vermögen bilden oder über Steuern verteilen?

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Bei der Bundestagswahl am 26. September stellen rund 60.400.000 Stimmberechtigte die Weichen für die Zukunft unseres Landes und für die Bildung privaten und unternehmerischen Vermögens.

Vermögenspolitik zielt mit unterschiedlichen finanzpolitischen Maßnahmen auf eine möglichst gerechte Verteilung von Vermögen. Dabei unterscheiden sich die Ansichten der politischen Parteien, was als gerecht angesehen wird und wie diese Gerechtigkeit erreicht werden kann.

Vermögenspolitische Instrumente sind die Vermögensbildung und die Vermögensumverteilung. Vermögensbildung funktioniert meist durch staatliche Sparförderung, z. B. eine Arbeitnehmersparzulage zu vermögenswirksamen Leistungen oder Zulagen zur Riester-Rente. Vermögensumverteilung geschieht u. a. durch die Kapitalertragsteuer, die Erbschaftsteuer, die Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe.

Zwei Ratgeber zur Vermögensbildung

"Der große Anlageratgeber" gibt Ihnen geldwerte Tipps zur Vermögensbildung. Dieses leicht verständliche und praxisbezogene Handbuch zur Geldanlage stellt Ihnen das nötige Expertenwissen zur Verfügung, um mit rasch umsetzbaren Empfehlungen den für Sie geeigneten Anlagemix selbst auszuwählen. Nach dem Lesen werden Sie in der Lage sein, Schritt für Schritt ein vernünftig strukturiertes Wertpapierdepot aufzubauen, das perfekt zu Ihren persönlichen Zielen und Vorstellungen passt.

Der Ratgeber "Betriebs- oder Privatvermögen" erläutert die Gestaltungsspielräume bei der Bildung von Vermögenswerten für Selbstständige. Mit den Begriffen "Betriebsvermögen" und "Privatvermögen" sind genau festgelegte steuerliche Konsequenzen verknüpft. Sie erfahren, wie Sie die Zuordnung zum Betriebsvermögen vornehmen und welche positiven und negativen Folgen sich für Sie daraus ergeben. Der entscheidende Unterschied zwischen den Vermögensarten zeigt sich meist erst dann, wenn das Wirtschaftsgut verkauft wird, spätestens jedoch bei der Betriebsaufgabe. Der Beitrag versetzt Sie in die Lage, die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen eindeutig zu klären und Ihre Wahlfreiheit bei der Zuordnung zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Welche Partei verspricht was?

Sieben der 47 Parteien, die am 26. September zur Wahl stehen, sind derzeit im Bundesparlament vertreten, wobei die Abgeordneten von CDU und CSU eine gemeinsame Fraktion bilden. Diese sechs Bundestagsfraktionen haben unterschiedliche Konzepte für die künftige Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung der Bürger in Deutschland vorgelegt.

Hier die wichtigsten Passagen aus den Wahlprogrammen der aktuellen Bundestagsfraktionen im Originalwortlaut (die Reihenfolge entspricht dem jeweiligen Stimmenanteil bei der Bundestagswahl 2017).

CDU CSU: "Teilhabe geht vor Umverteilung. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land Erfolg haben und sich Wohlstand aufbauen können. 'Wohlstand für alle' im 21. Jahrhundert heißt für uns: Vermögensaufbau für alle Menschen attraktiv gestalten – unabhängig von Beschäftigungsverhältnis und Einkommen. Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am eigenen Unternehmen ist ein originär christlich-soziales Anliegen. Sie entspricht der Idee der Subsidiarität, stärkt die Bindung zwischen Beschäftigten und Unternehmen und fördert die Sozialpartnerschaft. Unser Ziel ist es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu verbessern. Für beteiligte Beschäftigte und Unternehmen muss ein klarer rechtlicher Rahmen mittels Betriebsvereinbarungen geschaffen werden. Wir setzen uns für eine Harmonisierung der Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der EU ein. (…) Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind unterschiedliche Anlageformen gefragt, um attraktive Renditen zu erzielen und Vermögen für das Alter aufzubauen. Wir fördern verschiedene Formen: Wir werden den Sparer-Pauschbetrag und die Arbeitnehmersparzulage erhöhen. Wir werden die vermögenswirksamen Leistungen stärken und den Höchstbetrag, den Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten können, erhöhen. Gewinne aus vermögenswirksamen Leistungen sollten nach der Mindesthaltefrist steuerfrei sein. Wir lehnen zusätzliche Lasten wie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. Eine Vermögensteuer würde uns alle treffen: Sie würde sowohl Hauseigentümer als auch Mieter belasten und somit das Wohnen für alle verteuern. Sie würde Betriebsvermögen belasten und somit Arbeitsplätze für alle gefährden. Die Vermögensteuer ist eine Wohlstandsbremse."

SPD: "Die gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die extrem ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen ist nicht nur sozialpolitisch bedenklich, sie ist auch ökonomisch unvernünftig. Die hohe und weiterwachsende Konzentration des Vermögens auf einige Hochvermögende verhindert nachhaltiges Wachstum und verschenkt wertvolle Potenziale. (...) Wir wollen die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen, auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern. Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Deshalb werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einführen. Gleichzeitig wird es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Steuerbelastung auf besonders vermögende Teile der Bevölkerung konzentriert. Wir stellen sicher, dass mit der Vermögenssteuer keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Grundlage von Betrieben wird bei der Vermögenssteuer verschont. Die Erbschaftssteuer ist reformbedürftig. In ihrer gegenwärtigen Form ist sie ungerecht, da sie vermögende Unternehmenserben bevorzugt. Mit einer effektiven Mindestbesteuerung werden wir die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abschaffen. Auch für vermögenshaltende Familienstiftungen werden wir eine Mindestbesteuerung einführen."

AfD: "Abschaffung der Substanzsteuern (…) Dazu zählen die (…) Grundsteuer, die an Haus- und Grundbesitz anknüpft, die Vermögenssteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei derzeit rund 800 Mrd. jährlichem Steueraufkommen des Gesamtstaates liegt deren Anteil insgesamt bei einem niedrigen einstelligen Prozentbetrag. Zudem ist die Vermögenssteuer bereits 1995 für verfassungswidrig erklärt worden. Die Grundsteuer wird in der Gesetzgebungshoheit des Bundes geregelt. Ihr Aufkommen fließt ausschließlich den Kommunen zu. Auch sie wurde wegen der Bewertungsprobleme des Grund- und Gebäudevermögens für verfassungswidrig erklärt. Ihr steuersystematischer Erhebungsgrund ist unklar, weshalb ihre Existenzberechtigung und ihre Verfassungsmäßigkeit in der Rechtswissenschaft hochumstritten ist. Wenn sie in Wahrheit eine zweite Vermögenssteuer ist, wofür vieles spricht, ist sie ebenfalls konfiskatorisch und daher abzuschaffen. Ihr Aufkommen entspricht etwa 10 % des gesamten Steueraufkommens der Kommunen. Als Ersatzeinnahme für die Kommunen strebt die AfD eine Änderung des Verteilungsschlüssels der großen Steuerarten zu Gunsten der Kommunen an. Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland deutlich zu senken (laut OECD weltweit nur noch von Belgien übertroffen!)."

FDP: "Damit die Unternehmen nicht durch Erbgänge oder eine Substanzbesteuerung gefährdet werden, lehnen wir eine Verschärfung der Erbschaftsteuer oder die Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. (...) Wir Freie Demokraten wollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau etablieren. Aber auch für Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unerlässlich, um im internationalen Wettbewerb gut qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Um die schlechten Rahmenbedingungen hierzulande zu verbessern, soll die Besteuerung erst bei der Veräußerung einsetzen und der von Unternehmensbeteiligungen entsprechen. Zudem wollen wir eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen, um den teuren und administrativ aufwendigen Prozess der Übertragung von GmbH-Anteilen zu vereinfachen."

Die Linke

"Verbraucher *innenschutz bei Finanzprodukten! Unabhängige Beratung statt Drückerkolonnen. Wir werden den provisionsbasierten Verkauf von Finanz- und Versicherungsprodukten abschaffen. Honorarberatung und unabhängige Finanzberatung durch Verbraucherzentralen müssen gestärkt werden. Zusagen an Verbraucher*innen einhalten. Wir verpflichten Versicherer und andere Finanzdienstleister, auch unter Niedrigzinsbedingungen die gemachten Garantien und Zusagen ihrer Produkte einzuhalten. Bei klassischen Lebensversicherungen dürfen Bewertungsreserven und Überschüsse, die grundsätzlich den Verbraucher*innen zustehen, nicht gekürzt werden. Den gesamten Kapitalmarkt regulieren und Gebühren begrenzen. Wir unterstellen den fast unregulierten 'grauen' Kapital- bzw. Kreditmarkt einer wirksamen einheitlichen Finanzaufsicht und regulieren ihn strikt. Zu einem guten finanziellen Verbraucher*innenschutz gehört auch die Begrenzung unangemessener Gebühren und Entgelte für Bankdienstleistungen. Außerdem begrenzen wir die Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen deutlich. (...)

DIE LINKE fordert eine Vermögensteuer mit einem progressiven Tarif und einem Freibetrag für Privatvermögen von 1 Million Euro pro Person (ohne Schulden). Wer etwa mit einer Eigentumswohnung in der Innenstadt 'Papiermillionär' ist, wird nicht belastet. Das ist insbesondere wegen der Entwicklung der Immobilienpreise wichtig, die zu massivem Vermögenszuwachs für Eigenheimbesitzer führten, was aber anders als bei großen Immobilienhaien nicht mit hohen Renditen einhergeht. Der Freibetrag für Betriebsvermögen liegt bei 5 Millionen Euro. Altersvorsorge soll von der Steuer ausgenommen werden. Der Eingangssteuersatz der Vermögensteuer startet bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro stetig an. Ab 50 Millionen Euro greift der Höchststeuersatz von 5 Prozent. Das ist angemessen, weil große Vermögen besonders hohe Renditen abwerfen. Zudem ist bei sehr großen Vermögen auch eine Umverteilung zulasten von Vermögenssubstanz erforderlich. Die geschätzten Einnahmen liegen dann jährlich bei 58 Milliarden Euro. 

Starke Schultern tragen mehr: Für die Bewältigung der Coronakrise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen ist der Freibetrag 5 Millionen Euro) erhoben werden. Die Vermögensabgabe ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über zwanzig Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt so zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro über zwanzig Jahre. Erbschaftsteuer: Reichtum wird vererbt,– meist ohne dass nennenswerte Steuern bezahlt werden. Gerade die Superreichen können ihr Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Wir werden dafür sorgen, dass die Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Zu dem Zweck sollen die heute existierenden Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen entfallen. Wir werden die Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften erhöhen. Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt. Mehreinnahmen im Jahr: 8 bis 10 Milliarden Euro. (...) Steuerhinterziehung: Geldwäsche und Subventionsbetrug wollen wir wirksamer bekämpfen und somit Steueroasen – auch 'made in Germany' – austrocknen. Dafür wollen wir eine Bundesfinanzpolizei aufbauen und das Personal im Steuervollzug bedarfsgerecht aufstocken. Es ist realistisch, mit einem konsequenteren Steuervollzug und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Steueroasen jährlich etwa 15 Milliarden Euro mehr einzunehmen.

Finanztransaktionssteuer: Wir dämmen die Spekulation auf den Finanzmärkten ein. Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden. Die eingenommenen Gelder sollen einerseits für nachhaltige Entwicklung in den Ländern des Südens und für globalen Klimaschutz und andererseits für den sozialökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft genutzt werden."

Bündnis 90 / Die Grünen

"Wir wollen die enorme Kluft zwischen Arm und Reich verringern, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind insgesamt zufriedenere Gesellschaften. Hohe Einkommen und Vermögen sollen deshalb mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen und niedrige werden entlastet. (...)

Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass ihr Unternehmen nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig ausgerichtet und dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine hundertprozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. (...)

Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent. Zusätzlich werden hohe Manager*innengehälter oberhalb von 500.000 Euro nicht mehr zum Abzug als Betriebsausgaben zugelassen. Kapitalerträge werden unter Beibehaltung des Sparerfreibetrages mit dem individuellen Steuersatz veranlagt. Banken und andere Finanzinstitute behalten weiterhin Kapitalertragsteuer ein, die eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer darstellt. Für auf Unternehmensebene bereits versteuerte Einkommen wie Dividenden gilt wieder generell das Teileinkünfteverfahren, das die Kapitalerträge auf Anlegerebene teilweise steuerlich freistellt. Aktienkleinanleger*innen entlasten wir so spürbar und nähern uns dem Ideal eines finanzierungsneutralen Steuersystems an. Wir werden die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von Grundstücken und Immobilien abschaffen. Auch werden wir die Steuerfreiheit für andere Veräußerungsgewinne, beispielsweise beim Handel mit Edelmetallen, Rohstoffen oder Kryptowerten, abschaffen. (…)

Die Vermögensungleichheit in Deutschland hat stark zugenommen und liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Das liegt unter anderem daran, dass es sehr reichen Menschen möglich ist, durch Gestaltungen einer Besteuerung von Vermögen, etwa bei der Erbschaftssteuer, nahezu komplett zu entgehen. Wir wollen solche Gestaltungsmöglichkeiten abbauen und große Vermögen wieder stärker besteuern. Dafür gibt es verschiedene Instrumente wie zum Beispiel die Erbschaftssteuer oder die Vermögensteuer. Die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder ist unser bevorzugtes Instrument. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen. Ungerechtfertigte Ausnahmen im Bereich der Umsatzsteuer bauen wir ab und sorgen dadurch auch hier für mehr Fairness bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben."

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Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Wahl-o-Mat für die Bundestagswahl 2021 veröffentlicht, mit dem Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten von 39 Parteien vergleichen können. Dieser Wahl-O-Mat stellt keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik dar.

Die Wahlprogramme aller Parteien finden Sie hier.

(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/finanzen/bundestagswahl-2021-vermoegen-bilden-oder-ueber-steuern-verteilen