BGH bestätigt Kündigung von Sparverträgen

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Sie waren einst ein beliebtes Sparprodukt: Sparverträge, die – je länger sie liefen – den Sparern einen immer höheren Zins versprachen. Doch damit ist nun Schluss.

Für langfristig denkende Kunden waren sie eine sichere Geldanlage, die Banken und insbesondere Sparkassen hatten einen Weg sich mit Einlagen zu versorgen. Üblicherweise war ein variabler Grundzins vereinbart, der ab einer bestimmten Laufzeit von einer stetig steigenden Prämie flankiert wurde. Diese betrug z.B. bei dem von Sparkassen angebotenen S-Prämiensparen flexibel ab dem 15. Jahr 50 % der geleisteten Sparbeiträge.

Die Finanzkrise und die daraus resultierende Niedrigzinsphase bringen die Banken aber in die Zwickmühle. Denn die den Sparern versprochenen Zinsen können sie in anderen Geschäftsfeldern nur schwer bis gar nicht mehr erzielen. Die Sparer wiederum freuen sich über sichere und gut verzinste Verträge, an denen sie festhalten. Nachvollziehbar, dass sie nicht bereit sind, die sicheren Sparverträge zugunsten anderer riskanterer Anlageformen zu tauschen. Eine Lösungsmöglichkeit, die insbesondere bei den Sparkassen praktiziert wird, ist die Kündigung von langfristigen Sparverträgen.

So hatten laut Stiftung Warentest bis Mitte April 2019 mindestens 30 Sparkassen in mehreren Bundesländern hoch verzinste Sparverträge gekündigt. Bausparer dürften sich hier an das Vorgehen vieler Bausparkassen erinnern, die in der Vergangenheit die Kündigung hoch verzinster (Bonus-)Bausparverträge aussprachen.

Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Kündigungen von Prämiensparverträgen S-Prämiensparen flexibel, die seitens einer Sparkasse gegenüber ihren Kunden ausgesprochen wurden. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied mit Urteil vom 14.5.2019, dass Verträge ohne feste Laufzeit dann gekündigt werden können, wenn der Sparer die höchste der vereinbarten Prämienstufen erreicht hat (Az. XI ZR 345/18).

Bis Erreichen dieser höchsten Prämienstufe ist zugunsten der Sparer von einem stillschweigend vereinbarten Kündigungsausschluss auszugehen, da ihnen nicht die Chance genommen werden darf, diese höchste Stufe zu erreichen. Ist sie aber einmal erreicht, so darf die Sparkasse kündigen, da ein darüber hinausgehender Kündigungsausschluss nicht vereinbart ist.

Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Sparkasse den Vertrag damals in einer Werbebroschüre mit einer Vergleichsrechnung bewarb, die die Entwicklung des Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren zeigte. Den Sparern wäre es nach dem Werbeflyer möglich gewesen, die höchste Prämie elf Mal gezahlt zu bekommen. Das beeindruckte den Bundesgerichtshof aber nicht.

Wichtig sei, was in den Vertragsformularen stehe. Dort war vereinbart, dass die höchste Prämienstufe im 15. Jahr erreicht werde. Alle weiteren Angaben, die im Werbeflyer enthalten waren, seien nicht mehr als Werbung. Vertragsinhalt wurden sie nicht. Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung mit der Kündigungsregelung der Nr. 26 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen.

Diese Klausel berechtigt die Sparkasse zur Kündigung, wenn keine Laufzeit oder abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde, ein sachgerechter Grund vorliegt, die Sparkasse auf die berechtigten Belange des Kunden achtet und nicht zur Unzeit kündigt. All diese Voraussetzungen sah das Gericht für gegeben an und bestätigte die Entscheidung des OLG Naumburg, das als Vorinstanz die Klage der Sparer ebenfalls abwies (OLG Naumburg, Urteil vom 16.5.2018, Az. 5 U 29/18).

Eine Laufzeit oder abweichende Kündigungsregelung enthielt der Vertrag nicht. Der Sachgrund für die Kündigung sei das für die Sparkasse belastende Niedrigzinsumfeld. Die berechtigten Belange des Kunden seien insofern geschützt, als dass er die Möglichkeit erhält, die im Vertrag vereinbarte höchste Prämienstufe nach 15 Jahren zu erreichen. Ist diese Stufe erreicht, so darf gekündigt werden. Eine Kündigung zur Unzeit liege hierin nicht.

Sicher ist in diesen Zeiten, dass nichts sicher ist. Sichere Anlagemöglichkeiten, die gut verzinst werden, sind am Markt nicht mehr vorhanden. Höhere Renditen bedeuten höhere Risiken. Lassen Sie sich neutral und objektiv beraten. Seien Sie kritisch, wenn Ihnen ein lukratives Produkt mit angeblich nicht existentem Risiko angeboten wird. Solche Empfehlungen erweisen sich in aller Regel im späteren Verlauf der Anlage als teure, weil verlustreiche Anlagen.

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