Anteile an Genossenschaftsbanken: Von attraktiven Dividenden profitieren

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Genossenschaftsbanken gehören den »Genossen« und sind in der Regel eingetragene Genossenschaften (eG) im Genossenschaftsregister. Diese Bankenform hat das finanzielle Wohl seiner Mitglieder im Sinn.

Im Jahr 2021 gab es noch 772 Genossenschaftsbanken in Deutschland, im Jahr 1970 über 7.000. Viele sind in dieser Zeit durch Zusammenschlüsse vom Markt verschwunden, dagegen nur wenige neu entstanden, wie beispielsweise die GLS Bank.

Bekannt sind in diesem Zusammenhang die mehr im städtischen Bereich vertretenden Volksbanken und in den ländlichen Bereichen die Raiffeisenbanken, hinzu kommen die PSD-Banken und die Sparda-Banken als größte genossenschaftliche Zusammenschlüsse. Inzwischen gibt es auch flächenmäßig große Volksbanken wie die Vereinigte Volksbank in Baden-Württemberg oder die Volksbank Niedersachsen-Mitte. Die zwei größten Genossenschaftsbanken sind die Apotheker- und Ärztebank und die Münchner Hypothekenbank.

 

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Genossenschaftsbanken zahlen ihren Mitgliedern eine Dividende

Die Besonderheit der Genossenschaftsbanken ist, dass ein Teil der Gewinne als Dividenden an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Mitglieder sind Personen, die über mindestens einen Geschäftsanteil an der Bank verfügen. Hierzu muss eine Beitrittserklärung abgegeben werden. Nach Zustimmung des Vorstandes kann eine Bankurkunde ausgestellt und ein oder mehrere Anteile gezeichnet werden.

Die Anzahl der Anteile, die durch ein Mitglied erworben werden kann, legt die General- oder Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes fest. Hierbei können auch weitere Bedingungen für den Erwerb der Anteile bestimmt werden, beispielsweise, dass Mitglieder über ein Girokonto oder Sparkonto bei der Bank verfügen müssen.

Ein freier Weiterverkauf der Anteile ohne Beteiligung der Genossenschaftsbank ist nicht möglich. Die Weitergabe der Anteile ist grundsätzlich in der Satzung geregelt. Dabei gilt, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben übergeht. Die Mitgliedschaft endet dann, wenn nicht anderes vereinbart wird, mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Todesfall passierte.

Werden Anteile vererbt, gibt es häufig Grenzen, bis zu denen dies geschehen kann. So kann es passieren, dass Anteile verkauft werden müssen, da diese über der zulässigen Obergrenze der Anteile liegen. Die Anteilsscheine werden dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Allerdings gibt es hier nicht selten einen Entscheidungsspielraum. Verfügt der Erbende über Konten bei der Bank und ist auch sonst ein guter Kunde, drücken die Banken manchmal ein Auge zu. Auch einfach nichts zu tun hat sich schon ausgezahlt.

Die General- oder Vertreterversammlung hat noch eine weitere wichtige Funktion: Sie bestimmt auf Vorschlag des Vorstandes jedes Jahr die Höhe der Dividende. Schwankungen bei der Höhe der gezahlten Dividende sind dadurch möglich.

Wie wird man Genosse?

Als Erstes die gute Nachricht: Genossenschaftsbanken stehen neuen Mitgliedern positiv gegenüber. Allerdings gibt es gerade bei Volks- und Raiffeisenbanken häufig einen Wermutstropfen: Mitglieder müssen aus dem Geschäftsgebiet kommen. Das heißt, für Orts- oder Regionsfremde besteht häufig keine Möglichkeit, Geschäftsanteile zu zeichnen.

Doch dieser Punkt ändert sich langsam. Immer mehr Genossenschaftsbanken öffnen sich auch für Kunden aus fremden Regionen. So halten inzwischen 80 Genossenschaftsbanken ein bundesweites Angebot für Interessierte bereit. Da auch Banken durch die Coronakrise negativ betroffen waren, überlegen weitere Volks- und Raiffeisenbanken, sich bundesweit zu öffnen. Mit weiteren Angeboten ist daher zu rechnen. Schließlich darf man nicht außer Acht lassen: Durch das Onlinebanking ist das ursprüngliche Regionalprinzip der meisten Genossenschaftsbanken schon aufgeweicht.

Die nächste Einschränkung betrifft den Erwerb von Geschäftsanteilen. Normalerweise erwarten Genossenschaftsbanken eine aktive Geschäftsbeziehung – es wird also erwartet, dass man als Genosse auch sein Girokonto bei der betreffenden Genossenschaftsbank führt. Allerdings verlangen dies nicht alle Genossenschaftsbanken. Für viele ist auch eine Geldanlage, wie etwa ein Festgeldkonto, ausreichend. Insgesamt rund 20 Genossenschaftsbanken verzichten in Deutschland auf eine aktive Geschäftsbeziehung.

Verschaffen Sie sich Klarheit, was die Genossenschaftsbank verlangt, um Mitglied zu werden. Bei Familien reicht es oft schon aus, wenn ein Familienmitglied eine aktive Geschäftsbeziehung hält.

Zum Zeichnen der Anteile müssen Sie nicht unbedingt eine Geschäftsstelle aufsuchen. Häufig ist es möglich, auf der Homepage der Genossenschaftsbank in einer Datenmaske Interesse für die Mitgliedschaft zu erklären. Daraufhin werden dem Interessenten die notwendigen Unterlagen per Post zugestellt. Das neue Mitglied muss sich über das Postidentverfahren – hierfür ist der Personalausweis oder ein anderes rechtliches Dokument nötig – verifizieren lassen. Erst dann übersendet die Bank die Beitrittserklärung.

Wichtig für den Abschluss ist gerade bei Volks- und Raiffeisenbanken der regionale Bezug. Leben dort Eltern oder Geschwister, so kann es durchaus sein, dass die Bank dies als regionalen Bezug wertet und einen Abschluss einer Mitgliedschaft ermöglicht. Notfalls einfach bei der entsprechenden Genossenschaftsbank nachfragen.

Die Spreizung für einen Mitgliedsanteil ist sehr groß. Bei einzelnen Banken geht es bereits ab 5 Euro pro Anteil los, bei anderen erst ab 1.500 Euro pro Geschäftsanteil.

Lohnt sich der Einstieg bei Genossenschaftsbanken?

Grundsätzlich werden Genossenschaftsanteile attraktiv verzinst. Im Jahr 2021 schütteten die Volks- und Raiffeisenbanken durchschnittlich 4 % an ihre Mitglieder aus, im Jahre 2022 coronabedingt nur 2 %.

Hintergrund: Aufgrund des schwierigen Geschäftsjahres 2021, in dem auch die Genossenschaftsbanken Rückstellungen bilden mussten, schütteten einige Banken nicht oder nur eine reduzierte Dividende an ihre Mitglieder aus. Diese Rückstellungen sind inzwischen meist aufgelöst oder werden dies in Kürze sein. Damit fließt wieder eine höhere Ausschüttung an die »Genossen«. Ein Einstieg kann sich unter diesem Aspekt besonders lohnen, da die Dividenden steigen dürften.

Inzwischen erhöhen einige Genossenschaftsbanken die Höhe der maximalen Geschäftsanteile, die erworben werden können. Umgekehrt reduzieren aber gerade Banken mit höheren Anlagesummen die Anzahl erwerbbarer Anteile auch wieder.

Vorteile von Genossenschaftsanteilen

Der Vorteil von Genossenschaftsbanken liegt in der sicheren und gut rentierlichen Geldanlage bis zu einer von der Bank festgelegten Höhe.

Einige Genossenschaftsbanken bieten für Mitglieder zusätzliche Vorteile an, wie Rabatte auf die Gebühren bei Girokonten. Einige Banken bieten Boni wie Rabattierungen bei Krediten, Baufinanzierungen oder Privatversicherungen an. Ebenso können Vorteilsprogramme in Anspruch genommen werden, die teilweise nichts mit Bankdienstleistungen zu tun haben, wie etwa vergünstigte Eintrittskarten für kulturelle Dienstleistungen, ein Bonus für Urlaubsreisen oder Ähnliches. Bei der genossenschaftlichen R+V Versicherung gibt es Vergünstigungen beim Abschluss bestimmter Versicherungsprodukte. Die Leistungen können sich von Bank zu Bank unterscheiden.

Die Zusatzleistungen sind nett und im Einzelfall sicher auch sinnvoll. Allerdings sollte Ihre Entscheidung für das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen nicht von diesen Leistungen abhängig gemacht werden. Es geht in erster Linie um eine gute Geldanlage.

Nachteile von Genossenschaftsanteilen

Leider haben Anteile an Genossenschaftsbanken trotz der ordentlichen Dividende auch Nachteile. Zwar ist inzwischen eine mögliche Nachschusspflicht bei einer strauchelnden Bank seit 2022 Geschichte. Dennoch sollten sich Anleger der folgenden Nachteile bewusst sein:

  • Die Geschäftsanteile unterliegen nicht der Einlagensicherung wie bei Sparkonten üblich. Allerdings gab es bislang nur eine Bankenpleite bei einer Volksbank (Volksbank Oberkirch) und dies im Jahr 1971. Insoweit kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese Geldanlage als sicher anzusehen ist.

  • Insbesondere die Kündigungsfrist steht einer schnellen Verfügbarkeit des Kapitals im Weg: Meistens beträgt die Kündigungsfrist ein bis zwei Jahre zum Jahresende.

  • Hinzu kommt noch der Zeitraum bis zur Auszahlung. Dieser Zeitpunkt liegt nach dem Tag, an dem die Vertreter- oder Generalversammlung stattfindet. Dies muss in der ersten Jahreshälfte eines jeden Jahres sein. So können locker noch sechs weitere Monate zusätzlich zur Kündigungsfrist anfallen.

So gesehen sollten auch nur Gelder investiert werden, auf die mittelfristig verzichtet werden kann. Das heißt auch: Senkt die Bank die Dividende, kann nicht mal eben zu einem Anbieter mit besserer Rendite auf Anlageprodukte gewechselt werden. Aber bei den Kündigungsfristen scheint sich langsam was zu tun. So gibt es Genossenschaftsbanken mit einem Kündigungszeitraum von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende.

Bei Kündigung zum Ende eines Jahres bleibt der Zeitraum bis zur Auszahlung unverzinst.

Abgrenzung: Vereinsbanken, Spar- und Darlehenskassen, Sparvereine und Sparklubs

Eine ähnliche Bankenform wie Genossenschaftsbanken sind Vereinsbanken. Diese zielten ursprünglich auf Kleinsparer ab, sind heute aber meist Bestandteil des Genossenschaftsbankensystems wie der Spar- und Bauverein Hannover.

Ähnliches gilt auch für Spar- und Darlehenskassen, die im ländlichen Raum verbreitet waren. Entweder diese Banken wurden ebenfalls Genossenschaften wie beispielsweise die PSD Bank oder verschwanden vom Markt. Bei einigen Genossenschaften gibt es auch die Mischung aus Wohnungs- oder Baugenossenschaft und Bank.

Sparvereine oder Sparklubs gibt es noch immer. Diese haben aber inzwischen einen anderen Zweck. Hier ist das Sparziel beispielsweise eine Gruppenreise der Mitglieder oder ein Weihnachtsfest oder Ähnliches und eignet sich daher nicht für die Geldanlage.

(AI)

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