Richtig Riestern bei vorzeitigem Renteneintritt

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Der Riestervertrag macht während seiner Laufzeit meist keine großen Probleme. Wichtig ist eigentlich nur, dass der Mindestanlagebetrag regelmäßig in den zertifizierten Vertrag eingezahlt wird. Doch was ist, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten?

Der Sockelbetrag beläuft sich auf 60,– € im Jahr. Hinzu kommen vom Staat die Grundzulage in Höhe von zurzeit 175,– € im Jahr und die Kinderzulage. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat jährlich 185,– € aufs Riester-Konto. Für jeden Heranwachsenden, der 2008 und später geboren wurde, sind es 300,– € im Jahr.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz korrigierte 2018 einen ärgerlichen Missstand bei der Riesterrente: Die Auszahlungen unterliegen nicht mehr der Verbeitragung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bzw. der Pflegeversicherung.

Frühster Beginn der Rentenauszahlung

Ab wann die Riesterrente ausbezahlt wird, hängt vom Vertragsabschluss ab. Grundsätzlich ist für Arbeitnehmer und Beamten eine Auszahlung vor dem 60. Geburtstag nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Berufsgruppen, bei denen ein Renteneintritt auch eher möglich ist, wie beispielsweise bei Bergarbeitern oder Piloten.

Die Auszahlung nach dem sechzigsten Geburtstag ist nur bei Verträgen möglich, die vor 2012 abgeschlossen wurden.

Auszahlung über 62 Jahre jederzeit möglich

Grundsätzlich bekommen Versicherte, die 1964 geboren wurden, ab 67 Jahren die reguläre Altersrente und entsprechend dann auch die Riesterrente. Wird eine Altersrente vor dem regulären Rentenalter angestrebt, beispielsweise nach 35 Beitragsjahren ohne Rentenminderung (Rente mit 63), ist ein Blick auf die Riesterrente nötig.

Was passiert mit dem Riestervertrag bei vorzeitigem Renteneintritt?

Grundsätzlich wird die Riesterrente dann mit Rentenminderung ausgezahlt. Dies liegt unter anderem daran, dass durch die Laufzeitverkürzung weniger eigene Beiträge geleistet wurden und die gewährten Zulagen geringer ausfallen. Hierbei gilt dann: Je höher die eigenen Beiträge und der Steuervorteil, desto höher der Verlust bei der zu erwarteten Riesterrente.

Achten Sie darauf, dass je besser verzinslich der Vertrag ist oder je besser die erwirtschaftete Rendite ist, desto höher auch der Kapitalverlust ausfällt.

Verloren gehen bei verkürzter Laufzeit die Grundzulage von jährlich 175,– € und auch die Kinderzulagen entfallen sowie der gewährte Steuervorteil für die spätere nachgelagerte Besteuerung. In eher seltenen Fällen kann. Eingespart wird natürlich der eigene Riestersparbetrag. Der eigentliche Schaden beläuft sich dann auf die Zuschläge plus bei gut laufenden Verträgen die Zinsen auf den weiteren Kapitalaufbau.

Haben Sie einen gut laufenden Riestervertrag und benötigen Sie das Geld nicht sofort, so können Sie diesen bis zum Höchstalter bei Auszahlung auch ruhend stellen.

Wichtig ist, den Renteneinstieg und damit auch die Auszahlung aus dem Riestervertrag frühzeitig zu planen. Hierzu ist es auch notwendig, eine aktuelle Übersicht über das Vermögen im Riestervertrag zu besitzen und die aktuell erzielten Rentenansprüche zu kennen.

Fehlen hierüber Informationen, so lassen sich diese über den Anbieter der Riesterrente beschaffen. Auf Basis dieser Daten lässt sich dann auch bestimmen, welche Lösung bei Renteneintritt die richtige ist: Rentenzahlung, Teilauszahlung des Kapitals oder Ruhenlassen des Vertrages beispielsweise bis zum Höchstalter bei Auszahlungsbeginn.

Alternative: Einmalzahlung

Die Alternative zur reinen Rentenzahlung ist die Teilauszahlung des Kapitals, auch als Einmalzahlung bezeichnet. Die Auszahlungshöhe ist vom Abschlussdatum des Vertrags abhängig. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können maximal bis zu 20 % des angesammelten Kapitals entnommen werden. Bei Verträgen ab 2005 bis zu 30 %. Danach wird monatlich eine entsprechend gekürzte Rentenleistung ausbezahlt.

Einmalauszahlung

Auch wenn eine hundertprozentige einmalige Kapitalauszahlung bei der Riesterrente lediglich unter Verlust von Zulagen und Steuerersparnissen möglich ist, so gibt es doch eine Variante, das gesamte Riesterguthaben auf einen Schlag zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine sehr geringe monatliche Rentenzahlung. Liegt dann eine sogenannte Kleinstbetragsrente vor, können Verbraucher die Auszahlung des gesamten Sparvermögens fordern.

Dabei darf bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten Kapitals ein Betrag von 1 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschritten werden. Derzeit liegt die Bezugsgröße bei 3.045,– € (Westrentner) bzw. 2.695,– € (Ostrentner). Dies entspricht einer monatlichen Rente von 30,45 € (West) oder 26,95 € (Ost). Der Abfindungsbetrag kann je nach Lebensalter deutlich höher sein und bis zu 10.000,– € erreichen.

Vorteil: Riesterzulagen und ein etwaiger Steuervorteil müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Der Anbieter informiert auf Nachfrage über die Höhe der Abfindung.

Frage: Lohnt es sich dann vielleicht, einen Vertrag immer nur bis zur Abfindungsgrenze zu besparen, um so in den Genuss der maximalen Ersparnis zu kommen?

Jein, denn leider werden alle Verträge bei einem Anbieter zusammengerechnet. Das heißt: Jeder neue Riestervertrag muss bei einem neuen Anbieter abgeschlossen werden, um den Zulagen- und Steuervorteil nutzen zu können.

Frage: Lohnt sich ein solches Vorgehen nach Kosten und Gebühren?

Besserverdienende werden durch die Regelung bei Einmalauszahlungen besonders profitieren können, da hier auch die größte Steuerersparnis besteht, aber praktisch muss man diesen Vorteil vorher ausrechnen. Auch sollte man sich vor einem Vertragsabschluss immer die Frage stellen, ob es nicht aus Renditegesichtspunkten bessere Angebote gibt als einen Riestervertrag.

(MS)

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