Immer mehr Menschen zahlen freiwillig zusätzliche Rentenbeiträge

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2017 wurde mit dem Flexirentengesetz die Altersgrenze, ab der freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse möglich sind, von 55 Jahren auf 50 Jahre gesenkt. Diese Möglichkeit findet immer mehr Zuspruch. Was sind die Vorteile?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ermittelt: 2015 wurden 24 Millionen Euro freiwillige Beitragszahlungen geleistet, 2018 bereits 207 Millionen Euro.

Warum lohnt sich die freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen?

Viele Arbeitnehmer möchten trotz aller Maßnahmen, die der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren gegen die Frühverrentung ergriffen hat, nach wie vor deutlich vor dem 65. und erst recht vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen.

Wenn dies auch für Sie zutrifft, können Sie sich zwar für einen früheren Renteneintritt entscheiden – müssen dann aber beträchtliche Renteneinbußen hinnehmen: Um 0,3 % für jeden Monat vor Erreichen der regulären Altersgrenze wird die Rente dann gekürzt. Wer z.B. eine um zwei Jahre vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt, muss Rentenabschläge von (0,3 % × 24 =) 7,2 % hinnehmen.

Durch den Rückkauf von Rentenabschlägen können Sie diese Einbußen zumindest in Grenzen halten. Und um nichts anderes geht es bei den freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse.

Freiwillige Zahlungen sparen Steuern

Abgesehen davon, dass Sie dank Flexi-Rente durch die freiwilligen Zahlungen ohne Abschläge früher in Rente gehen können, ist der Rückkauf von Rentenabschlägen auch ein Steuersparmodell. Für 2018 können 86% der Einzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden (2019: 88%). Der absetzbare Anteil der Beiträge steigt bis 2025 auf 100% an. Dabei ist jedoch der Höchstbetrag der steuerlich anerkennbaren Aufwendungen für gesetzliche und Rürup-Renten zu beachten. Dieser liegt für 2018 bei 23.712 € (für Alleinstehende, Verheiratete: 47.424 €).

Dieser Höchstbetrag ist für Arbeitnehmer wichtig, weil hierauf die kompletten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet werden. Ggf. können damit in einem Kalenderjahr »nur« ca. 10.000 € Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse steuerlich geltend gemacht werden.

Webinar-Aufzeichnung: Rente – So früh wie möglich!

In diesem 20-minütigen Vortrag erfahren Sie, ab welchem Alter Sie frühestens eine gesetzliche Rente beziehen können. Außerdem bekommen Sie Hinweise, wie Sie auf eigene Kosten früher in den Ruhestand kommen, und wir sagen Ihnen, welche Regelungen zum Vorruhestand Sie mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln können.

Langfristige Planung der Abschlagszahlungen möglich

Es ist natürlich weder sinnvoll noch realistisch, diesen Betrag auf einen Schlag zu zahlen. Und auch steuerlich gesehen dürfte es in der Regel günstiger sein, die Einzahlungen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Damit können jeweils die Steuerspitzen aufgefangen werden.

Ab dem Alter von 50 Jahren können Sie mit den Einzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen beginnen und so den Zahlungszeitraum strecken.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages können Sie einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnehmen. Diese erstellt die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente voraussichtlich erfüllen und erklären, dass Sie beabsichtigen, diese in Anspruch zu nehmen.

Und wenn Sie doch nicht früher in Rente gehen möchten?

Pläne können sich ändern. Nehmen wir an, Sie zahlen zunächst Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen und entscheiden sich später anders. Statt vorzeitig Rente zu beziehen, arbeiten Sie bis zum regulären Rentenalter weiter.

Das kann Ihnen niemand verbieten – und es schadet Ihnen auch nicht. Der eingezahlte Betrag dient dann nicht zum Ausgleich von Abschlägen, sondern erhöht Ihre reguläre Altersrente. Außerdem fällt Ihre Rente dann zusätzlich auch noch höher aus, weil Sie ja auch noch länger gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben.

Niemand kann Versicherten verbieten, die Rentenabschläge von vornherein nur auszugleichen, um die spätere Rente zu erhöhen! Dies ist eine völlig legale Methode, um als Pflichtversicherter freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/altersvorsorge/immer-mehr-menschen-zahlen-freiwillig-zusaetzliche-rentenbeitraege