Ab Juli 2019: Hinterbliebenenrenten steigen

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Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Entsprechend steigen die Hinterbliebenenrenten und der Freibetrag für anrechenbares Einkommen. Er erhöht sich damit ab Juli im Westen von 845,59 auf 872,52 € und im Osten von 810,22 auf 841,90 €.

Nettoeinkünfte, die über diese Beträge hinausgehen, werden zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Ob dabei Ost- oder West-Werte zugrunde gelegt werden, hängt vom Wohnsitz der Hinterbliebenen ab.

Die Bruttoeinkünfte der Witwen/Witwer dürfen aber deutlich höher sein, denn die Freibeträge beziehen sich auf Netto-Einkünfte, für deren Ermittlung die Rentenversicherung ihre eigenen Regeln hat: Es zählt hier das um (je nach Einkommensart) feste pauschale Prozentsätze reduzierte Bruttoeinkommen.

Die meisten der Hinterbliebenenrentner/-innen sind Ruheständler und erhalten zusätzlich noch eine eigene gesetzliche Altersrente. Der Bruttorentenbetrag dieser eigenen Rente wird bei einem Renteneintritt ab 2011 um 14 % reduziert. So wird rechnerisch die (fiktive) Nettorente errechnet.

De facto können damit Rentner/-innen mit einer Rente von monatlich bis zu 1.020,37 € brutto (im Westen) bzw. 978,95 € (im Osten) zusätzlich noch eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten.

Für Hinterbliebenenrentner (ohne eigene Altersrente) mit Einkünften aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegt die kritische Einkommensgrenze ab Juli bei brutto 1.449,37 € (West) bzw. 1.398,51 € (Ost). Monatliche Bruttoeinkünfte bis zu dieser Höhe sind bei der Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei.

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