Wechsel der Gewinnermittlungsart

Die meisten kleinen Unternehmen ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist einfach und kostengünstig. Gewerbetreibende werden jedoch buchführungspflichtig, wenn ihr Gewinn über 50.000,00 € oder ihr Umsatz über 500.000,00 € steigt. Das Finanzamt fordert sie dann auf, in Zukunft eine Bilanz abzugeben.

Aber auch Selbstständige, die nicht buchführungspflichtig sind, beispielsweise Existenzgründer oder Freiberufler, können sich freiwillig für die Bilanzierung entscheiden.

Umgekehrt fallen manche Unternehmer aufgrund eines Gewinnrückgangs aus der bisherigen Buchführungspflicht heraus. Sie können dann (freiwillig) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen. Im Beitrag Wechsel der Gewinnermittlungsart erfahren Sie:

  • die wichtigsten Unterschiede zwischen EÜR und Bilanz;

  • Gründe für einen Wechsel der Gewinnermittlungsart;

  • wie der Übergangsgewinn berechnet und besteuert wird;

  • wann Sie Ihre Entscheidung treffen müssen;

  • wie oft Sie die Gewinnermittlungsart wechseln dürfen.

schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.