Muster-Einspruch: Einkünfte und Bezüge - Arbeitsförderung sowie Auslands- und Begabtenförderung zählen nur teilweise dazu
Überschreitet Ihr volljähriges Kind die Einkommensgrenze wird das teuer: Das Kindergeld/ die Freibeträge für Kinder und alle daran geknüpften Vergünstigungen gehen verloren. Aber oft berücksichtigen die Behörden Beträge als Bezüge, die gar nicht oder zumindest nicht in voller Höhe dazuzählen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Kind eine Arbeitsförderung bekommt, ein Auslandstipendium oder Begabtenforderung erhält.
Rutscht Ihr Kind durch diesen Fehler über die Einkommensgrenze, können Sie sich mit diesem Muster-Einspruch wehren.