Steuerliche Liebhaberei
Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Betrieb aufbauen, schreiben in den ersten Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig rote Zahlen. Die Gründe für solche Anlaufverluste liegen auf der Hand:
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In vielen Unternehmen sind hohe Anfangsinvestitionen erforderlich. Den hohen Abschreibungsbeträgen stehen aber noch keine Erträge in gleicher Höhe gegenüber (z.B. neuer Lieferwagen beim Pizzadienst oder teure EDV-Anlage bei einem Internetunternehmen);
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das neu gegründete Unternehmen muss zunächst einen Kundenstamm aufbauen, und das kann mehrere Jahre beanspruchen (Rechtsanwalt, Massagepraxis oder Einzelhandel).
Solche Anlaufverluste sind völlig normal, und während der ersten paar Jahre wird das Finanzamt auch meist den Verlust aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb problemlos in Ihrem Steuerbescheid berücksichtigen.
Kommen Sie jedoch jahrelang nicht aus der Verlustzone heraus, wird das Finanzamt möglicherweise misstrauisch und vermutet Liebhaberei
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Wie Sie in diesem Fall gegenüber dem Finanzamt reagieren müssen, um den Verdacht zu entkräften, lesen Sie im folgenden Beitrag. Unter anderem erwarten Sie diese Themen:
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Welche Indizien sprechen für und welche gegen Liebhaberei?
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Was muss die Gewinnprognose zeigen?
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Besonderheiten bei verschiedenen Gewinneinkünften
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So entkräften Sie den Verdacht der Liebhaberei
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Warum die Beurteilung als Liebhaberei auch günstig sein kann
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Vorsteuerabzug bei Liebhaberei
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