Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen

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Immobilien, Küchen, Autos, Smartphone - die deutschen Verbraucher finanzieren ihre Aufwendungen gerne über Kredite. Im vergangenen Jahr erklärte der Bankenfachverband, dass im Jahr 2012 wesentlich mehr Kredite vergeben wurden als noch ein Jahr zuvor. Dabei reiche die Bandbreite von Immobilien bis Smartphones.

Einer der Hauptgründe für die gestiegene Zahl der Kredite, die vergeben wurden, ist das derzeitige Zinstief. Dieses sorgt für sinkende Sätze beispielsweise bei einer Baufinanzierung oder einem Ratenkredit (siehe hier).

Auch die Schufa teilte mit, dass Verbraucher in Deutschland immer mehr Kredite aufnehmen. So liefen im vergangenen Jahr mehr als 17 Millionen Ratenkredite. Jedoch bleiben die Verbraucher gemäß den Schufa-Angaben zuverlässige Schuldner, denn mehr als 97 Prozent der Kredite werden problemlos zurückgezahlt. Was viele Kreditnehmer nicht wissen, ist, dass die Kreditkosten bzw. Kreditzinsen von der Steuer unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden können.

Welche Kreditkosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Kredit für Immobilien

Nicht jeder Hausbesitzer ist automatisch zu Steuereinsparungen berechtigt: Nur wer seine Immobilie entweder verkauft oder vermietet, kann die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Diese werden dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt.

Es ist aber dabei zu beachten, dass nur die Ausgaben zu den Werbungskosten zählen, die das Einkommen weiterhin gewährleisten. Hierzu gehören zum Beispiel die Zinsen für einen Kredit, der dafür genutzt wurde, das Dach des Hauses zu reparieren / sanieren. Dadurch steigt der Immobilienwert, sodass die Mieteinnahmen weiterhin sichergestellt sind. Daher kann auch nur derjenige die Kreditzinsen steuerlich geltend machen, der auch entsprechende Einnahmen erzielt.

Zentraler Aspekt für das Finanzamt ist also die eindeutige Einordnung des Kreditzinses. Aus diesem Grund empfehlen Experten die Errichtung eines gesonderten Kontos, welches nur für den Kredit für die zu vermietende oder zu verkaufende Immobilie benutzt wird. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, bei der eine Hälfte von den Vermietern und die Andere von den Mietern bewohnt wird, sind zwei Konten für die Haushälften wichtig, damit die Finanzbehörde eine eindeutige Einordnung treffen kann. Ansonsten kann es passieren, dass das Finanzamt die Absetzung des Kreditzinses aufgrund unzureichender Einordnung ablehnt.

Kredit für Zweitwohnung

Wer aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung benötigt, der kann die Kosten für einen Privatkredit steuerlich absetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kredit für folgende Aufwendungen benötigt wird:

  • Umzugskosten

  • Miete + Nebenkosten

  • Renovierung

  • Maklerprovision

  • Gerichts- und Anwaltskosten (bei einem Mietstreit)

Kredit für das Auto

Ähnlich wie bei Immobilien verhält es sich auch beim Autokredit. So können die Zinsen für den Kredit nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn mit dem Auto Einnahmen erzielt werden In der Regel ist dies bei Selbstständigen oder Freiberuflern der Fall, wenn sie im Außendienst tätig sind. Ohne Beschränkung können die Schuldzinsen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn das Auto ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Aufwendungen werden dann in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Ausgabenseite erfasst. Autokredite von Privatleuten sind nicht steuerlich absetzbar.

Betriebliche Investitionen

Selbstständige können die Zinsen für einen Kredit steuerlich geltend machen, wenn der Kredit ausschließlich für berufliche Investitionen aufgenommen wurde, wie zum Beispiel für die Finanzierung der Büroeinrichtung oder eines Computers. Zu beachten ist, dass hierfür ein Nachweis (ordentliche Rechnung) erforderlich ist, aus dem hervorgeht, was im Detail angeschafft wurde.

Welche Kreditkosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden?

Wenn ein Kredit für private Zwecke (z. B. Hochzeit, Privatauto, Reise etc.) aufgenommen wurde, können die Schuldzinsen nicht von der Steuer abgesetzt werden, da es sich hierbei nicht um einen Kredit handelt, der aufgenommen wurde, um Einkünfte zu erzielen.

Insgesamt ist es empfehlenswert, bei der Frage nach der Absetzbarkeit von Krediten einen Experten wie zum Beispiel den Steuerberater zu Rate zu ziehen – insbesondere dann, wenn es um Kredite geht für die Anschaffung einer Immobilie, für die Anmietung einer Zweitwohnung am Arbeitsort oder um Kredite, die zum Aktienkauf oder für anderen Geldanlagen verwendet werden.

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