Steuerklassen-Rechner: Welche Steuerklasse ist am günstigsten?

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Wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat von Ihrem Gehalt ans Finanzamt abführt, hängt vor allem von der Steuerklasse ab. Unser Steuerklassen-Rechner hilft Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen.

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Verheiratete, die beide in Deutschland wohnen und nicht das ganze Jahr über dauernd getrennt leben, können wählen:

Kombination IV/IV: Hier wird bei beiden Ehepartnern während des Jahres die richtige Lohnsteuer einbehalten, wenn beide genau gleich viel verdienen. Ansonsten zahlen Sie während des Jahres immer zu viel Steuern. Diese Überzahlung ist umso größer, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je weiter die Einkommen der Ehepartner voneinander abweichen. Trotzdem kann aber die Kombination IV/IV für den Lohnsteuerabzug während des Jahres immer noch günstiger sein als die Kombination III/V.

Da das Gehalt der Ehepartner selten gleich hoch ist, sollten Verheiratete mit der Kombination IV/IV eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen.

Kombination III/V: Hier wird während des Jahres die richtige Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame Einkommen nach dem Verhältnis 60 : 40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Ehepartner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Ehepartner verteilt. Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 % des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.

Wählen Ehepartner die Kombination III/V, müssen sie später für das abgelaufene Jahr eine Steuererklärung abgeben. Liegen die Löhne der Ehepartner weit auseinander, droht manchmal eine Steuernachzahlung. Das allein ist aber kein Grund, während des Jahres die Steuerklassen IV/IV zu wählen, weil dann zu viel Lohnsteuer einbehalten und später wieder erstattet wird. Wird nach Wahl der Steuerklassen III/V eine Nachzahlung festgesetzt, darf das Finanzamt zusätzlich für die Zukunft Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangen.

Kombination IV-Faktor/IV-Faktor: Möchten Sie eine Steuernachzahlung vermeiden und eine möglichst gerechte Verteilung der Lohnsteuer auf beide Ehepartner? Dann ist das Faktorverfahren für Sie erste Wahl. Im Vergleich zur Kombination III/V ist hier die Lohnsteuerbelastung beim geringer verdienenden Ehepartner merklich niedriger, dafür aber beim anderen Ehepartner höher als in Steuerklasse III. Wenden Sie das Faktorverfahren an, müssen Sie eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgeben.

So finden Ehepartner die für sie günstigste Kombination

Auf die gerade genannten Faustregeln sollten Sie sich nicht verlassen. Damit für Sie Monat für Monat so wenig Lohnsteuer wie möglich einbehalten wird, können Sie mit dem Steuerklassen-Rechner die für Sie ideale Kombination ermitteln.

So wechseln Sie die Steuerklasse

Im Jahr 2016 gilt die in 2015 verwendete Steuerklasse weiter. Ist für Sie eine andere Steuerklassenkombination günstiger, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Steuerklassen zu wechseln. Dafür gibt es den amtlichen Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten, der von beiden Ehepartnern unterschrieben werden muss. Weicht die eingetragene Steuerklasse von den Verhältnissen am 1.1.2016 zu Ihren Gunsten ab, z.B. wegen Scheidung in 2015, müssen Sie diese vom Finanzamt ändern lassen.

Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich. Die neuen Steuerklassen gelten frühestens ab dem Monat nach Antragstellung.

Ein Steuerklassenwechsel vor Jahresbeginn ist natürlich von Vorteil. Aber Sie auch während des Jahres die Steuerklassen wechseln, in der Regel aber nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November. Ein zweiter Wechsel ist nur in den folgenden Fällen möglich:

  • ein Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn mehr;

  • ein Ehepartner ist verstorben;

  • Sie haben sich auf Dauer getrennt oder

  • ein Ehepartner nimmt nach Arbeitslosigkeit bzw. Bezug von steuerfreiem Kranken- oder Mutterschaftsgeld wieder ein Arbeitsverhältnis auf.

Selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres, und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlen Sie zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichten dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Sie dürfen sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung freuen.

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