Neues Feld in der Steuererklärung für "ergänzende Angaben"

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Auf Seite 4 des Mantelbogens der Steuererklärung für 2017 werden Sie erstmals die Zeile Ergänzende Angaben zur Steuererklärung entdecken. Was hat es damit auf sich?

Betroffen ist das Feld 175, das sich in Zeile 98 des Mantelbogens befindet. Sie können in dieses Feld eine 1 schreiben – das bedeutet, dass Sie ergänzende Angaben machen möchten – oder es leer lassen.

Ergänzende Angaben machen Sie dann, wenn Sie Sachverhalte nicht in der Steuererklärung angeben können, weil es kein Feld dafür gibt, oder wenn Sie Ihren Angaben eine Rechtsauffassung zugrunde legen, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht.

Wenn Sie ergänzende Angaben machen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie schreiben eine 1 in Feld 175 in Zeile 98 des Mantelbogens der Steuererklärung.

  • Sie schreiben Ihre ergänzenden Angaben auf ein separates Blatt Papier, das Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Diese Anlage muss zwingend mit Ergänzende Angaben zur Steuererklärung überschrieben werden.

    Nicht auf diese Anlage gehört eine Übersicht darüber, welche Belege und Aufstellungen Sie ggf. mit Ihrer Steuererklärung einreichen!

Wichtig: Wenn Sie Ergänzende Angaben zur Steuererklärung abgeben, wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall händisch von einem Finanzbeamten überprüft. Damit verbunden sind oft Rückfragen und eine längere Bearbeitungszeit.

Eine Sichtung und Prüfung von Belegen durch das Finanzamt erfolgt sonst künftig nur noch, wenn Ihre Steuererklärung mit einem Hinweis vom maschinellen Risikomanagementsystem zur personellen Bearbeitung ausgewählt wurde.

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