Muster-Einspruch: Werbungskosten aus Kapitalvermögen
Seit 2009 ist ein Abzug von Werbungskosten aus Kapitalvermögen über den Sparer-Pauschbetrag von 801,00 €/1.602,00 € hinaus nicht mehr zulässig, wenn die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Ob dieses Abzugsverbot verfassungswidrig ist, ist Gegenstand dreier Verfahren vor Finanzgerichten. Betroffene Anleger sollten Einspruch einlegen. Einen Mustereinspruch finden Sie hier.